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Nr. 129 A.H. Fmmke an Ph.J. Spctwr 1.12.1696

Landen verjaget, et quidem justissimo titulo. Etliche andere Prediger in der Stadt haben auch einige angenommen, aber wenige.

4. Bey der Visitation ist schon an einigen ein Versuch geschehen, ob man sie zu recht bringen könte, aber alles vergeblich. Einer hat sich vor den Herrn

50 Commissariis 9 erweichen lassen, nähme [ns] ChristofF Schondorff der Gleits- mann 10 , und ist doch fast des nechsten Sontags drauff bey Herrn Nikolai" wieder zur Beicht gegangen.

5. Der Advocatus den sie gebrauchen 1- , mag auch nicht wenig darzu con- tribuiren, welcher sich, auch ehemals von ihnen mit in der Kirche gebrauchen

55 lassen, als der Adjunctus seine Prob=Predigt gethan 13 . Er wäre werth, daß er einmahl recht auff die finger geklopffet würde, daß er sich sein Lebetage nicht mehr zwischen einen Pfarrer und seine bösen Pfarrkinder steckete. Der Mensch hat mir schon viel böses dißfalls bewiesen. Es wäre wol gut, daß solche Advocati recht exemplarisch gestraffet würden, und zu Verhütung

60 ferneren dergleichen ungöttlichen Unternehmens ein erstliches patent her- außginge 14 , (wie jetzo zu Halberstadt zwey schöne patent heraußkommen 15 , davon ich wol eine partey exemplaria herzlich verlangete, und sie hier nicht zu bekommen weiß).

50 nahme[ns]: cj. 51 /fast/. 51 /nechsten/.

9 S. Briefe Nr. 123, Z. 11-15 und Nr. 126, Z. 4-7.

10 Christoph Schondorf (1640-begraben 15.11.1715), Gerichtsschöppe und Geleitseinnehmer (der im Dienst des Landesherrn Abgaben auf Reisewegen einnimmt, vgl. DWB 5, 3302f) auf dem Steinweg in Glaucha, der auch gegen die Adjunktur Freylinghausens unterschrieben hatte (PfA St. Georgen, Tauf- und Sterberegister 17021726, Teil Beerdigungen, 116). Schondorf hatte am 13.11.1696 vor der Visitationskommission erklärt, daß er in Zukunft wieder bei Francke beichten wolle und daß ihm leid tue, was er bisher gegen Francke getan habe (LHA Magdeburg/Wernige­rode Rep. A 12 a I Nr. 1998, Bl. 26 v ). Im Jahre 1704 gibt er an, seit 3 Jahren in Glaucha offenbar erneut von Beichte und Abendmahl abgewiesen worden zu sein (vgl. die Angabe in der Supplik der Glauchaer Gemeinde vom 27.10.1704, GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 129, 1703-1704, Bl. 235-237 [Abschrift], hier Bl. 236 r ; vgl. Brief Nr. 254, Anm. 4).

11 S. Anm. 7.

12 Vermutlich handelt es sich um Georg Gerbet, von dem Francke bereits im Juni 1695 be­hauptet hatte, daß erdie ohne dem bösen in der Gemeine [...] auffwiegelt" (vgl. Brief Nr. 108, Z. 58-61, Zitat 60f, und Anm. 25).

13 Francke dürfte Freylinghausens Probepredigt[en] in Glaucha, in deren Folge die Gemeinde sich schriftlich gegen die Adjunktur aussprach (s. Brief Nr. 100, Z. 813 und Anm. 7), meinen (vgl. Brief Nr. 98, Anm. 17).

14 Eine das Verhalten der Prediger betreffende Verordnung (vgl. Anm. 15) für Kurbrandenburg konnte nicht ermittelt werden.

15 Zwey zu Gottes Ehre angesehene Chur=Fuerstl. Brandenb. Verordnungen/ Das Verhalten der Prediger und Ausspendung des H. Abendmahls Betreffend, [Halberstadt] 1697. - In der vom 23.10.1696 datierenden ersten Verordnung werden die Lehrer und Prediger ermahnt, ihr Amt gewissenhaft und uneigennützig zu verwalten sowie miteinander und mit anderen friedlich zu leben. Für den Fall der Nichteinhaltung wird die Strafversetzung angedroht. Die zweite Verord­nung, die vom 23.11.1696 datiert, ermahnt die Gemeindeglieder, das Abendmahl nicht außerhalb des üblichen Gemeindegottesdienstes einzunehmen und den Gottesdienst nicht schon nach dem Ende der Predigt zu verlasssen.