Nr. 129 AM. Framke an Ph.J. Spcner 1. 12. 1696
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6. Anders kan dieser Sache nicht gerathen werden, als, wenn die Prediger
in der Stadt, sonderlich in der Moritz Kirchen ihr Lästern einstellen, den 65 Leuten auch nicht privatim das Wort reden, vielweniger sie gar im Beichtstuhl annehmen. So lange das währet, ist wenigen beyzukommen.
7. Man darff aber nicht gedencken, daß es der vornehmste theil der Bürgerschafft sey, die also zusammenhalten. Richter Vogler und seine Frau haben sich gar fein wiedergefunden, die doch die ersten und härtesten gewesen 16 , da 70 diese insonderheit es freywillig mir mit Trähnen abgebeten. Andere lassen sich auch finden und ist bey der gantzen Sache ein sonderbarer heiliger Weg Gottes, daß Weidner 17 , der vor dem die andern sehr verführet, sich verwichenen Pfingsten ernstlich zum Herrn wiederbekehret, und sein gegebenes ärgerniß allen demüthig abbittet, auch sonst viele Proben einer wahren Bekehrung 75 von sich giebet. 18 Es sin[d] noch etliche starrige Köpffe, welche die andern auch verhärten.
8. Die Haupt=Sache körnt darauff an, daß eine ernstliche Sabbaths=Or- dnung durchs gantze Land ergehe, und strenue exequiret werde, so daß alle untere Magistratus mit harter Straffe angesehen werden, wenn sie nicht dar- so über halten. 19 Geschiehet dieses so ist die gröste äußerliche Verhinderung
76 sin[d]: cj. 79 /er/gehe.
16 Jacob Vogler, Richter und Goldschmied in Glaucha, hatte im Jahre 1692 gegen den Ausschluß der Glauchaer Wirte vom Abendmahl geklagt (vgl. Briefe Nr. 28, Anm. 6 und Nr. 29, Anm. 9) und im Januar 1696 gegen die Adjunktur Freylinghausens unterschrieben (vgl. Anm. 13). Vogler und seine Frau Anna Catharina (vgl. die Erwähnung des Vornamens im Protokoll des Verhörs durch Veit Ludwig von Seckendorf vom 18.8.1692, ThStA Altenburg, Familienarchiv von Seckendorf Nr. 1067, Bl. 197 r ) waren am 25.11.1696 vor der Visitationskommission erschienen, um sich mit Francke zu versöhnen. Sie hatten versprochen, sonntags möglichst keine Gäste mehr zu bewirten (LHA Magdeburg/Wernigerode Rep. A 12 a I, Nr. 1998, Bl. 31 r ).
17 Wohl [Johann] Martin Weidner (1664-20.11.1737), geb. in Erfurt; 1690 Studium in Erfurt und 1693 in Halle; dann Glauchaer Bürger und Obermeister des Schneiderhandwerks, 1696 Mitunterzeichner gegen die Adjunktur Freylinghausens (s. Anm. 13) und bis um 1714 theol. Gegner der Glauchaer Geistlichen (Matrikel Erfurt, Heft 10, 144; Matrikel Halle, 471; P£A St. Georgen, Tauf- und Sterberegister 1727-1748, Teil Beerdigungen 1737, Nr. 124; AFSt/H D 84: 349-351; A 116: 117-121; vgl. Anm. 18).
18 Während der Gemeindevisitation im Juni 1700 wurde Weidner verhört, weil er Francke seit Jahren irriger Lehre beschuldigte (LHA Magdeburg, Rep. A 5, Tit. XXI, Nr. 913, Bl. 2-13', hier Bl. 9 r -10 r ).
19 Eine erneuerte Sonntagsordnung erging erst am 15.10.1698 (Sr. Churf. Duchl. zu Brandenburg ec. EDICT Wie in Zukunfft In dero Herzogthumb Magdeburg ueber der Heiligung Der Sonn= Fest= und Feyertage mit Ernst gehalten werden solle, Halle 1698). Darin werden Gewerbe, Hantierungen, Märkte, Ausschank, Tänze etc. an Sonn- und Festtagen bis 17 und ab 21 Uhr verboten und die Magistrate der Städte wie auch die Gerichtsobrigkeiten der Dörfer angewiesen, über die Einhaltung der Ordnung zu wachen und ggfls. Strafen zu verhängen. Zudem wird zur Katechismuslehre sowie zur Einhaltung der Schul- und Beichtpflicht gemahnt und eine Anweisung für den Ablauf der gemeinsamen Beichte am Samstag gegeben. - Das Verbot, an Sonn- und Feiertagen den genannten Tätigkeiten nachzugehen, war freilich nicht neu, sondern sollte durch diese Verordnung lediglich mit größerem Nachdruck durchgesetzt werden (vgl. vor