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Nr. 729 AH. Franckc an Ph.J. Spener 1. 12. 1696

des rohen Hauffens hinweg, und kan man so dann ihren Seelen viel besser beykommen mit dem Worte Gottes. O daß doch Gott einmahl die Hertzen der oberen dahin lencken wolte. Es würde gewiß mehr Segen im Lande seyn.

85 Der Herr von Schweinitz 20 hat ja dißfalls sehr gute Anstalten procuriret in dem Gebiet des Thum=Capittels. 21

9. Daß man den rohen Hauffen uns nur wieder auff den Halß weiset, daß sie bey uns nur wieder beichten sollen, damit wäre nur unsere Plage vermehret, es müste ihnen nur der Paß an allen andern Orten verschnitten

90 werden, und dann müsten sie angehalten werden, sich unserem Amte ge­bührend zu unterwerffen, und wenn sie nicht in der That eine Besserung des Lebens zeigeten, müsten sie für unchristen und Heyden gehalten werden. Wie es denn würcklich auff solchen punct kommen muß in den Gemeinen, sol anders eine rechte besserung erfolgen, und hier ist Gott lob! der Weg

95 von Gott selbst wol dazu gebahnet, daß ich endlich hoffe in der Krafft des Herrn durchzudringen, daß es doch endlich einige Gestalt einer rechten und wolgeordneten christlichen Gemeine gewinne. Von unsern petitis, welche wir bey der Visitation eingegeben, und darüber wir decreta vom Consistorio hieselbst erwarten 22 , wil ich mit nechsten eine Copey senden 23 . Mit Herrn loo D. Oleario hat man mich im Consistorio auch auff eine solche Weise vergli­chen, daß ich wol zu frieden seyn kan, 24 in dem man nur gesuchet ihn einiger maßen bei Ehren zu behalten, welches ich ihnen ja gönnen muß. Gestern bin ich selbst zu ihm gangen, und habe von allem, worinnen ich bißhero anstoß an ihm genommen, offenhertziger mit ihm gesprochen, darauff wir doch im 105 Frieden von einander gegangen, und er mich gebeten, wenn ich ferner etwas sehen würde, welches er besser machen könte, solte ichs ihm nur alle Zeit

allem die entsprechenden Bestimmungen der Magdeburger Kirchenordnung von 1685 [s. Brief Nr. 28, Anm. 6] und das Edikt von der Heiligung des Sonntags vom 17.12.1689, das am 24.6.1693 wiederholt worden war, in: Mylius 1, Nr. 49 u. 57 [Sp. 105-108. 115-118]).

20 Georg Rudolph von Schweinitz (s. Brief Nr. 30, Anm. 5).

21 Nicht ermittelt.

Im Zuge der Visitation reichte Francke vermutlich gemeinsam mit Freylinghausen zwei Texte ein. Dabei handelte es sich zum einen um die wahrscheinlich älteste Vorlage für seine Glauchische Haus= Kirch= Ordnung/ Oder Christliche[n] Unterricht [...]", die 1699 im Druck erschien (Francke-Bibliographie Nr. C 25.12), hier unter dem fast identischen Titel Christlicher Unterricht Wie ein HaußVater mit seinen Kindern und Gesinde das Wort Gottes und das Gebet in seinen Hause üben und ihnen mit guten Exempel vorleüchten solle" (LHA Magdeburg/Wernigerode Rep. A 12 a I, Nr. 1998, Bl. 35-42 r ; die handschriftliche Druckvorlage vom 30.3.1699 befindet sich im PfA St. Georgen A 4, Nr. 43a). Die Hauskirchordnung wurde im Namen des Kurfürsten vom Konsistorium also erst im Jahre 1699 bestätigt. Zum anderen enthält die Visitationsakte ein Schreiben Franckes unter dem TitelWaß anzuordnen und ab­zuschaffen verlanget wird" (Bl. 43-47). Es erscheint wie derChristliche Unterricht" als Anlage zu Entwürfen von Briefen des Kurfürsten vom 27.10.1698 an den Oberamtmann Johann Andreas Lohse (s. Brief Nr. 123, Anm. 8) und an Johann Christian Olearius (s. Brief Nr. 20, Anm. 3), in denen beide dazu aufgefordert werden, die Ergebnisse der 1696er Visitation in Glaucha in die Praxis umzusetzen (Bl. 34 bzw. 48 r ).

23 Ob er die Texte Spener tatsächlich zukommen ließ, läßt sich nicht ermitteln.

24 Ein Protokoll des Vergleichs mit Olearius ist nicht überliefert.