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Nr. 171 AM. Framke an Ph.J. Spener 15. 1. 1699
171. A.H. Francke an Ph.J. Spener
Halle, 15. Juli 1699
Inhalt
Erkläre seine Argumentation in der Predigt gegen Marktschreier. — Rechtfertigt das Auslassen des Exorzismus bei der Taufe mit einem kurfürstlichen Reskript. — Kauft Gut in Trotha von Johann Heinrich Wagner. — Informiert über Nachricht von Jakob Bruno Wiegers aus London.
Überlieferung
A: AFSt/H A 165: 5e
D: Kramer, Beiträge, 409-410
Halle den 15.Jul. 99.
Immanuel!
Theurester Vater in dem Herrn,
Wegen dessen, das ich geprediget', habe ich nicht die geringste Furcht. Der 5 Herr ist meines Lebens=Krafft, für wen solte mir grauen. 2 Ich habe gesagt: Wehe auch denen, welche solchem Aergerniß wehren könten und solten, und thun es nicht. Nun spricht man, ich hätte über die hohe Landes=Obrigkeit Rache geschrien. Ist weder quoad subjectum noch quoad praedicatum wahr. Denn ich habe an S[eine] Churfürstliche Durchlaucht 3 nicht gedacht, habe 10 auch gar keine Ursache dazu gehabt; aber wohl an hiesigen Magistrat, daß man biß auff die Stunde der praeparation zum Buß=tage den Marckt=Schre- yer agiren, schändliche Narrentheidung 4 treiben, unsere Predigten auff der Narren=bude durchziehen, ja refutiren, des Waysenhauses auffs schnödeste spotten lassen, unsers vielfältigen nachdrücklichen Vorstellens unerachtet, 15 zu geschweigen, daß man vor dem buß=tage 16 tage nacheinander, da kein Marckt gewesen, die Comoedianten die schändlichsten huren=Comoedien spielen lassen, wodurch fürnemlich unsere studirende Jugend sehr verführet worden, unerachtet der beweglichsten Vorstellungen, so deßhalb von der Universitaet geschehen 5 . Ich habe auch das Wehe nicht animo imprecandi
12,] und: D. 17 Jugend <Jud...(?)
1 Zu Franckes Predigt gegen Marktschreier s. Briefe Nr. 166, Z. 16-24 und Anm. 10, Nr. 169, Z. 9-13 und Nr. 170, Z. 5-12. Vgl. auch Anm. 9.
2 Ps 27,1b.
3 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).
4 S. Brief Nr. 166, Anm. 7.
Aufführungen umherziehender Schauspielertruppen waren 1696 auf eine in der Woche und nur bei Tage beschränkt worden; 1700 wurden sie für Halle gänzlich untersagt (vgl. Schräder 1, 117).