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Nr. 171 AM. Framke an Ph.J. Spener 15. 1. 1699

171. A.H. Francke an Ph.J. Spener

Halle, 15. Juli 1699

Inhalt

Erkläre seine Argumentation in der Predigt gegen Marktschreier. Rechtfertigt das Auslassen des Exorzismus bei der Taufe mit einem kurfürstlichen Reskript. Kauft Gut in Trotha von Johann Heinrich Wagner. Informiert über Nachricht von Jakob Bruno Wiegers aus London.

Überlieferung

A: AFSt/H A 165: 5e

D: Kramer, Beiträge, 409-410

Halle den 15.Jul. 99.

Immanuel!

Theurester Vater in dem Herrn,

Wegen dessen, das ich geprediget', habe ich nicht die geringste Furcht. Der 5 Herr ist meines Lebens=Krafft, für wen solte mir grauen. 2 Ich habe gesagt: Wehe auch denen, welche solchem Aergerniß wehren könten und solten, und thun es nicht. Nun spricht man, ich hätte über die hohe Landes=Obrigkeit Rache geschrien. Ist weder quoad subjectum noch quoad praedicatum wahr. Denn ich habe an S[eine] Churfürstliche Durchlaucht 3 nicht gedacht, habe 10 auch gar keine Ursache dazu gehabt; aber wohl an hiesigen Magistrat, daß man biß auff die Stunde der praeparation zum Buß=tage den Marckt=Schre- yer agiren, schändliche Narrentheidung 4 treiben, unsere Predigten auff der Narren=bude durchziehen, ja refutiren, des Waysenhauses auffs schnödeste spotten lassen, unsers vielfältigen nachdrücklichen Vorstellens unerachtet, 15 zu geschweigen, daß man vor dem buß=tage 16 tage nacheinander, da kein Marckt gewesen, die Comoedianten die schändlichsten huren=Comoedien spielen lassen, wodurch fürnemlich unsere studirende Jugend sehr verführet worden, unerachtet der beweglichsten Vorstellungen, so deßhalb von der Universitaet geschehen 5 . Ich habe auch das Wehe nicht animo imprecandi

12,] und: D. 17 Jugend <Jud...(?)

1 Zu Franckes Predigt gegen Marktschreier s. Briefe Nr. 166, Z. 16-24 und Anm. 10, Nr. 169, Z. 9-13 und Nr. 170, Z. 5-12. Vgl. auch Anm. 9.

2 Ps 27,1b.

3 Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).

4 S. Brief Nr. 166, Anm. 7.

Aufführungen umherziehender Schauspielertruppen waren 1696 auf eine in der Woche und nur bei Tage beschränkt worden; 1700 wurden sie für Halle gänzlich untersagt (vgl. Schräder 1, 117).