Nr. 184 Ph.J. Späterem A.H. Francke 4.11.1699
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184. Ph.J. Spener an A.H. Francke
Berlin, 04. November 1699
Inhalt
Ist sehr besorgt wegen des Schreibens der Landstände gegen den Taler flir das Waisenhaus, wegen der Eingabe der Stadtgeistlichen gegen die Aufhebung der Streitsache mit Francke und wegen der Ablehnung der Schulinspektion durch Carl von Dieskau. Paul von Fuchs hält einseitige Parteinahme des Kurfürsten im Streit mit der Stadtgeistlichkeit nicht mehr für angemessen. Schlägt Schreiben Franckes an von Fuchs vor. - Sendet Beilagen.
Überlieferung
A: AFSt/H A 125: 99
D: Kramer, Beiträge, 422-424
Jesum zum liecht, rath, trost, krafft und sieg!
In demselben hertzlichgeliebter bruder, wehrter Herr und gevatter.
Wie ich jüngst durch Herrn M. Langen , obschon gern gewolt, nicht schreiben könen 2 , so leßet mir auch dieses mal die zeit wenig zu, da sonsten billich weitläufftig schreiben solte. Es wird im übrigen vorgedachter unser 5 gel[iebter] Herr M. Lang mündlich einen kummer hinderbracht haben: wie mirs montag u. dinstag 3 gleichsam als dem Job 4 mit bösen posten nacheinander gegangen, da mir zu drey mahlen communicirt worden 1. Der landstände schreiben wegen des thalers auß den kirchen, u. Vorschlag einer allgemeinen virtheljährigen collecte, wo es autoritate electorali ein waysenhauß 10 vor die landkinder angeachtet, und durch geseßene beeydigte leute alles versorgt u. berechnet werden würde. 5 2. Des ministerii und absonderlich
8 /communicirt worden/. 9 Vorschlag ]+wegen: D.
1 Joachim Lange (s. Brief Nr. 55, Anm. 30).
2 Lange war am 1.11.1699 von Berlin nach Halle abgereist (vgl. Canstein an Francke, 1.11.1699, Canstein/Francke 68f, hier 68).
3 30731.10.1699.
4 Hauptgestalt des alttestamentlichen Buches Hiob, anhand derer das Problem des Leidens und der Leidensbewältigung thematisiert wird.
3 Das hier erwähnte Schreiben der Landstände an den Kurfürsten datiert vom 25.9.1699 (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 131 b 2, 1698-1755, Bl. 611-614). Die Landstände hatten sich bereits am 17.6.1699 gegen § 14 des Privilegs für das Waisenhaus vom 19.9.1698 (s. Brief Nr. 150, Anm. 2) gewandt, nach dem aus jeder Kirche des Herzogtums Magdeburg und des Fürstentums Halberstadt jährlich ein Taler an das Waisenhaus gezahlt werden sollte (GStA PK, aaO, Bl. 606f; vgl. auch die ablehnenden Voten von Pfarrern im AFSt/W Rep. 1, II/—/1, v.a. 207-211 [Abschriften]). Diese Eingabe, in der die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen des Privilegs erbeten worden war, hatte der Kurfürst am 26.7.1699 unter Androhung von Ungnade zurückgewiesen (LHA Magdeburg, Rep. A 6, Nr. 655, unpag.). In dem hier erwähnten erneuten Schreiben erklären