Nr. 184 Ph.J. Spater an AM. Funcke 4.11.1699

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den ordinarium judicem nicht vorbeygehen. Doch endlich gedachte er, das der Regirung u. Consistorio anbefohlen würde, zum fordersten zwahr einige composition zu versuchen, in dero entstehung in scriptis sub directorio der Regirung und Consistorii handien zu laßen, endlich wann die sätze voll­bracht, die gesamte acta anhero zu schicken. 12 Er hat aber heut auch mit 35 Herrn geh[eimem] R[ath] v. Schweinitz 13 darvon geredet, und gesagt, wiße nicht, wie es nur anzugreiffen seye, causa tantopere vulnerata, sonderlich bey der nun offenbahren trennung, und da die gantze landschafft dem ministerio adhaerire. Also auch was das dritte anlangt, helt er das es mit gelfiebtem] Bruder keinen fortgang haben könne, sondern weil derselbe den landständen 40 so verhaßt, ehe etwa Herr D. Anton 14 darzu zu substituiren seye: doch könne solches noch trainirt und auffgeschoben werden. 15

Nun laße denselben selbs ermeßen, wie mir drüber zumuth worden, u. noch seye: da ich selbs menschlicher weiß keinen andern als widrigen auß- gang sehe, den sobald bey der Sachen anfang besorgt. Daß specialia facta 45 mögen erwiesen werden, wird etwa so schwehr nicht sein, aber die general imputationes 16 , die die consequentzen auß jenen sind, und die Herrn von Fuchs am meisten chocquiren darzuthun, wird das allerschwehrste, gar aber juristice darzuthun, nicht wol anders als unmüglich. Solte nicht gut sein,

33 versuchen ( Versuchung.

12 Das entsprechende, vom 7.11.1699 datierende Reskript auf das Memorial der Stadtgeist­lichen vom 16.10.1699 (s. Anm. 7) an das Konsistorium eröffnete nochmals zwei Möglich­keiten einer Konfliktlösung unter Umgehung des regulären Rechtsweges: zum einen, daß die Angelegenheitohne fernem Weitläufftigkeit durch eine zureichende EhrenErklährung von M. Francken" beigelegt wird; zum anderen, daß das Konsistorium von beiden Seiten schriftliche Erklärungen ,,ihfe[r] Nohtdurfft" entgegennehmen und zur Bearbeitung direkt nach Berlin schicken solle (GStA PK HA [, Rep. 52, Nr. 159b, 1700-1712, Bl. 218f, Zitate Bl. 218 r/v ; vgl. Deppermann, 124f). Zu den Reaktionen Franckes und der Halleschen Stadtgeistlichen s. Briefe Nr. 189, Z. 22-24 und Anm. 15 und Nr. 197, Z. 11-14 und Anm. 6.

13 Georg Rudolph von Schweinitz (s. Brief Nr. 30, Anm. 5).

14 Paul Anton (s. Brief Nr. 110, Anm. 64).

15 Tatsächlich kam es zur Einrichtung einer Schulinspektion, die eigentlich mit der Kirchen­inspektion (Superintendentur) und für die Saalkreise mit den Pfarrämtern von Unser Lieben Frauen und St. Ulrich verbunden war, offensichtlich nicht. Zu diesem Zeitpunkt war noch Olearius (s. Anm. 6) Inspektor des ersten Saalkreises. Eine Umstrukturierung der Ämter erfolgte aber insofern, als Johann Fischer (s. Brief Nr. 116, Anm. 52) mit der Generalsuperintendentur im Jahre 1700 auch die Spezialsuperintendentur über den Saalkreis übertragen wurde (s. Brief Nr. 224, Anm. 6), so daß Wolfgang Melchior Stisser (s. Brief Nr. 81, Anm. 10), dem Nachfolger von Olearius im Pfarramt an Unser Lieben Frauen, offensichtlich nur die Inspektion über die Stadtgeistlichkeit verbheb (s. Brief Nr. 225, Anm. 5).

16 Gemeint sind Franckes Vorwürfe gegen die Halleschen Stadtgeistlichen, die deren Amts­führung im Grundsatz betrafen: daß sie niemanden zum Christentum bekehren würden und durch eine zu laxe Beichtpraxis schuldig an der Verdammnis der einzelnen wie auch am Gericht Gottes über das ganze Land seien (vgl. FranckesBekenntnis" vom 27.4.1699 [s. Brief Nr. 161, Anm. 1]). In eben diesen Vorwürfen bestand die Kränkung der Amtsehre, die es nun wieder­herzustellen galt (s. Anm. 7 und 12).