Nr. 2i8 A.H. Francke an Ph.J. Später \22.(})5. 1700J
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meynet, solches würde das gantze Werck ruiniren, wie er selbst mannichmal erfahren habe, daher wenn der Churfürst das Werck erhalten wissen wolle, er darein nicht zu willigen habe. Ich sehe es auch je länger je gefährlicher an, sonderlich daß man die Regirung und Amts=Cammer zu abnehmung der 15 Rechnung committiren möchte. Es ist solches auch den privilegiis schnür stracks zu wieder; und wenn nur einmal christliche Wolthäter im geringsten mercken, daß andere die Hände mit drinnen haben möchten, wird niemand mehr was darzu geben wollen. 8 Von den Collecten kan unmüglich Rechnung abgenommen werden, denn die Bücher 9 sind noch hier und da im Lande 211 vertheilet; und wenn man solche examinirete, könte es ohne eine übele Nachrede manchen zu erwecken nicht abgehen. Denn es haben manche was hinein geschrieben, so nicht erfolget, wie denn S[eine] Churfurstliche Durchlaucht selbst 1000 thaler hinein geschrieben, davon ich nicht einen heller bekommen 10 , so auch andere. Zu dem wird ja das als ein wilkührliches von 25 privatis gegeben und nicht eigentlich vom Lande etc.
Nachdem ich nun die Sache eigentlich erwogen, hätte ich vermeynet, man ließe die Sache gantz anstehen, und secretirete sie so gut es müglich, biß diese commission geendiget, durch deren glückliche Endigung ohne dem vieles wegfallen wird, daß man es dann vielleicht nicht mehr nöthig zu 30 seyn erkennen wird. Und solte dann ja entweder jetzo oder künfftig noch denen Ständen wilfahret werden müßen, habe ich mit höchstem danck zu
24 /selbst/. 24 ich ] doch: D. 28 es ] als: D.
8 Die Untersuchung des Waisenhauses fand ab dem 11.10.1700 statt; der abschließende Bericht der Kommission datiert vom 8.11.1700 (vgl. die Untersuchungsakten im GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 131b 2, 1698-1755, Bl. 410-550; LHA Magdeburg Rep. A 6, Nr. 655, Bl. 50-61 |Abschrift des Untersuchungsberichts]; einzelne Abschriften im AFSt/W V/—/15; vgl. Kramer 1, 211-214; Deppermann, 137f). Sie stellte für die Glauchaer Anstalten keine Gefährdung dar, weil sich die im Interesse der Berliner Regierung von Francke weitgehend selbst gewählten Mitglieder der Kommission (s. Z. 31—38 und Anni. 13 bis 18) mit seiner Position identifizierten. Der ebenfalls von Francke festgelegte Modus der Untersuchung (s. Z. 38—40 und Anm. 19) klammerte Schenkungen von Privatpersonen, die die entscheidende Kapitalbasis bildeten, aus und zielte von vornherein auf den Nachweis mangelnder Unterstützung des Waisenhauses durch das Herzogtum Magdeburg und das Fürstentum Halberstadt - nicht auf eine neutrale Wirtschaftsprüfung. In Ergänzung des für manchen Zeitgenossen offenbar fragwürdigen Untersuchungsergebnisses verfaßte Francke ab 1701 die „Fußstapfen", die gerade die Spenden von Privatpersonen als wunderbare Erweise des Segens Gottes thematisieren (vgl. Francke, Fußstapfen [s. Brief Nr. 110, Anm. 40], Dedication, 47-54 [„Ursachen, Welche zur Edirung gegenwärtiger wahrhaften und umständlichen Nachricht Anlaß gegeben"]). Zur Finanzbuchfuhrung des Waisenhauses s. Anm. 9.
9 Spendenverzeichnisse sind nicht überliefert. Die ab November 1695 geführten Einnahmen- und Ausgabenlisten des Waisenhauses verzeichnen keine Spenden, sondern nur den Empfang von Geldern v.a. von Francke selbst; ab November 1699 sind die Einnahmen in den überlieferten Rechnungsbüchern gar nicht mehr verzeichnet (vgl. AFSt/W Rep. 2, VI c/274/lff).
10 In den „Fußstapfen" erwähnt Francke, daß der Kurfürst in einem Jahr 2 Mal 1000 Taler gegeben habe. Es wird aber nicht deutlich, welches Jahr gemeint ist (A.H. Francke, Die I. Fortsetzung Der Wahrhaften und umstaendlichen Nachricht Vom Waeysen=Hause und uebrigen Anstalten zu Glaucha vor Halle [...], Halle 1708 [Francke-Bibliographie Nr. F 17.2], 2\f).