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Nr. 218 A.H. Frauke an Ph.J. Spater [22.(7)5. 1100]
erkennen, daß Sfeine] Excfellenz] der Herr von Fuchß" verlangt, daß ich selbst die commissarios vorschlagen und den modum tractandi 12 wie ichs
35 verlangete, determiniren möchte, und hielte demnach es könten der Herr Cammer Praesident von Danckelmann 13 , der Herr Geh[eime] Rath von Schweinitz 14 , der Herr Geh[eime] R[ath] Stryck 15 , der Herr Rath Süsser 16 , und der Herr Rath HofFmann 17 zu Commissariis ernennet werden. 18 Den modum tractandi aber habe ich in beygehendem exprimiret, welches ich um
40 desto leichter es vorzustellen als ein Commissoriale abgefasset. 19 Ich sehe aber nichts das hinlänglich wäre, das Werck aus der Gefahr zu setzen, daß es nicht in decadence und ruin gebracht werde, wenn nicht Gott etwas thut, das man vorher nicht sehen kan.
Zu mercken ist, daß die Amts=Cammer weder alhier noch in Halberstadt
45 mir den geringsten heller von denen mir assignirten Straffgefällen so unter 50 thaler seyn gegeben; der jährliche thaler von den Kirchen ist auch ins stecken kommen, und habe ich in 2 Jahren etwa 10 thaler bekommen. 20 Das ists was das Land giebet und wollen Rechnung haben. Quam iniquum! Wer fordert aber Rechnung von ihren Klöstern, da so viele revenuen so inutiliter
.so consumiret werden, und lassens doch so ohne Rechnung hergehen.
36f von Schweinitz, der Herr Geh[eime] R[ath] Stryck ] Stryck 2 , der Herr Geh[eime] R[ath] von Schweinitz: A.
" Paul von Fuchs (s. Brief Nr. 95, Anm. 4).
12 Zu diesem durch Spener übermittelten Anliegen von Fuchs' s. Brief Nr. 217, Z. 11—17. S. auch Anm. 8.
13 Nikolaus Bartholomäus von Danckelmann (1650—1739); 1687 brandenburgischer Gesandter in Wien, 1691—1704 Kammerpräsident des Herzogtums Magdeburg, 1697 Geheimer Rat; ab 1703 Kanzler (Regierungspräsident) des Herzogtums Magdeburg (NDB 3, 504; Zedier 7, 114f; Dreyhaupt 2, 206. 892; Isaacsohn 2, 286; Kramer 1, 175. 231; 2, 127. 141. 145. 153; Gringmuth [s. Brief Nr. 178, Anm. 10], 110; Canstein/Francke, 171. 290. 363 u.ö.).
14 Georg Rudolph von Schweinitz (s. Brief Nr. 30, Anm. 5).
15 S. Anm. 3.
16 Wohl Johann Kilian Stisser, geb. in Halle; 1672 Dr. jur. in Jena, dann kurfürstlich brandenburgischer Kammerrat (Dreyhaupt 2, 727; J.K. Stisser, Placita Principum, Diss. jur., Jena 1672, 2 1735).
17 August HofFmann (s. Brief Nr. 116, Anm. 36).
18 Auf Empfehlung von Schweinitz' wurden Stisser und Hoffmann nicht zu Kommissaren ernannt. An ihrer Stelle wurde Carl von Dieskau (s. Brief Nr. 178, Anm. 10) Mitglied der Kommission (s. Brief Nr. 220, Z. 13—21 und von Canstein an Francke, 22.5.1700, Canstein/ Francke, 88f, hier 88).
19 Das von von Fuchs unterschriebene Commissoriale datiert vom 12.6.1700 (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 131 b 2, 1698-1755, Bl. 411-414; LHA Magdeburg, Rep. A 6, Nr. 655, unpag. [Abschrift]).
~° Da sich die im Privileg geforderte jährliche Zahlung eines Talers aus jeder Kirche des Herzogtums Magdeburg und des Fürstentums Halberstadt an das Waisenhaus (vgl. Brief Nr. 184, Z. 8—12 und Anm. 5) nicht durchsetzte, wurden im erneuerten Privileg von 1702 die dem Waisenhaus zugestandenen Strafgelder von einem Zehntel aller eingenommenen Geldstrafen unter 50 Talern auf den gleichen Anteil aller Geldstrafen unter 500 Talern erhöht (AFSt/W Rep. 1, III/I/8, § 9; vgl. Deppermann, 111-113).