Nr. 225 A.H. Fratickc an Ph.J. Spener 24. 8. 1700 781
225. A.H. Francke an Ph.J. Spener
Halle, 24. August 1700
Inhalt
Nennt Forderungen zur Erweiterung von Johann Fischers Kompetenzen. Hofft erneut auf die Übertragung der Schulinspektion auf ihn und Christoph Cellarius. - Berichtet von weitergehenden Auseinandersetzungen zwischen den französisch-reformierten Predigern und deren Konsistorium. - Hat Absprachen mit Heinrich Julius Elers getroffen.
Überlieferung
A: AFSt/H D 66: 467-468 D: Kramer, Beiträge, 462-463
Theurester Vater in dem Herrn,
Ich bin sehr über die Nachricht vom Herrn Dr. Fischern 1 erfreuet worden, denn das ist die Sache, die ich bißhero stets auff meinem Hertzen getragen für dem Herrn. Ich habe mit Herrn Breithaupten 2 daraus gesprochen, und meynen wir 1. es werde nöthig seyn, daß ihm gleich locus primus nicht allein über theologos sondern auch politicos pure consistoriales assigniret werde. 3 2. Daß ihm zugleich ab Electore 4 die inspectio über den SalCreys, und 3. auch in specie die inspectio über das hiesige Stadtministerium, welches sonst eben nicht connexa sind, 5 und also auch 4. die scholarchia über hiesiges Gymnasium mit anvertrauet werde, sonst würde es ihm hier sehr sauer werden, was gutes zu schaffen. 5. Mit ihrer inspection hier 7 fallen sie nun gar
1 Zu den Nachrichten betreffs Johann Fischer (s. Brief Nr. 116, Anm. 52) s. Brief Nr. 224, Z. 6-10 und Anm. 6.
2 Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36).
3 Eine entsprechende Ausdehnung der Kompetenz des 1. Konsistorialrates des Herzogtums Magdeburg läßt sich nicht nachweisen.
A Friedrich III. (I.) von Brandenburg (s. Brief Nr. 18, Anm. 11).
5 Als Inspektor über das Stadtministerium wurde im September 1700 Johann Adolph Frohne diskutiert (s. Brief Nr. 227, Z. 3ff und Anm. 2). Noch im Postscriptum zu seinem Brief vom 4.8.1701 thematisiert Spener die Frage, ob die Halleschen Prediger dauerhaft unter der Inspektion von Wolfgang Melchior Stisser (s. Brief Nr. 81, Anm. 10) verbleiben sollen oder ob man diese Regelung nicht als eine „interims=anweisung" betrachten und die Inspektion über das Stadtministerium mit derjenigen über den 1. Saalkreis verbinden und insofern Fischer übertragen sollte (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 130, Bl. 143). Offensichtlich blieb Stisser bis zu seinem Tod 1709 Inspektor des Stadtministeriums. Danach wurden die Inspektion über den 1. Saalkreis und über das Hallesche Stadtministerium in der Person Paul Antons (s. Brief Nr. 110, Anm. 64) wohl verbunden.
6 Eine ausdrückliche Übertragung der Aufsicht über das Hallesche Gymnasium auf Fischer läßt sich nicht nachweisen.
7 Die Inspektion über das Hallesche Stadtministerium.