Nr. 254 A.H. Francke an Ph.J. Spater 29.11.1704
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daß sie auff die Weyse mir und Herrn Freylinghausen 7 nicht schaden würde, indem ihr und ihres Mannes 8 bisheriges Verhalten dem Consistorio hieselbst schon allzubekandt ist, hat sie nicht allein sich gegen einige Consistorialen sehr ungestüm bezeiget, sondern ist auch auffs neue nach Berlin gelauffen, 15 und hat das gethan, was Ihnen nun beßer bekandt ist als uns. 9
Ich übersende umb deß willen in copia unser allerunterthänigstes memo- rial 10 , darinnen wir, wie zu sehen, vorlängst die Sache gründlich vorgestellet, und dabey ein Attestatum nicht allein von Herrn Doctfori] Breithaupten 11 als 20 unserm ordentlichen Herrn Inspectore, sondern auch von dem Herrn Con- sistorial=Rath Bodino 12 , als welcher schon vor langer Zeit und bey anderer Gelegenheit 13 , als auch anitzo des Cantoris und seines Weibes ihre böse Sache am meisten hat erkennen können. Es ist auch schon von S[eine]r Königlichen
14 allein ] + (gegen).
7 Johann Anastasius Freylinghausen (s. Brief Nr. 94, Anm. 5).
8 Balthasar Bude (um 1648-4.10.1724); Kantor und Lehrer an der Schule in Glaucha (PfA St. Georgen, Sterberegister 1702-1726, 270).
9 Bude und seine Frau müssen sich im Herbst 1704 längere Zeit in Berlin aufgehalten haben. Das geht hervor aus einem nicht datierten Memorial Frau Budes, in dem sie sich auf die Geburt ihres 7. Kindes Sophia Charlotte (getauft am 24.9.1704) in Berlin bezieht: Unter Verweis auf den Umstand, daß sie für dieses Kind den König selbst zum Paten gebeten habe, bittet sie ihn, dafür zu sorgen, daß ihr Mann sein Kantorenamt zur Ernährung seiner Familie behalten könne (GStA PK HA 1, Rep. 52, Nr. 129, 1703-1704, Bl. 239 r [Abschrift]). Zudem suchte Frau Bude offenbar Spener auf; ihr Mann verfaßte am 30.11.1704 in Berlin ein Memorial (s. Anm. 19).
10 Memorial Franckes, Freylinghausens und Johann Hieronymus Wieglebs (s. Brief Nr. 8, Anm. 15) vom 24.7.1704 (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 129, 1703-1704, Bl. 231-234' [Abschrift]). Darin betonen sie, daß der Kantor aufgrund seines „von vielen Jahren her notorisch ärgerlich geführten Wandels" (Bl. 231 r ), insbesondere wegen des ,,zechen[s] und sauffen[s]" (Bl. 231^, von Beichte und Abendmahl ausgeschlossen worden sei. Sie berufen sich dabei auf die Ergebnisse der entsprechend dem königlichen Befehl vom 31.5.1704 (s. Anm. 6) durch Breithaupt und von Bode vorgenommenen Untersuchung der Angelegenheit (s. Anm. 11 und 12). Sie bitten, da der Kantor und seine Frau bereits „einen nicht geringen Theil" der „bösen und widerspenstigen Pfarrkinder [...] auffgewigelt" hätten (Bl. 232 v ), zu allen noch einlaufenden Klagen und Beschwerden gehört zu werden (Bl. 233 r ). — Spener hatte die Zusendung einer Kopie des Memorials offensichtlich erbeten (vgl. Anm. 19).
11 In seinem aufgrund privater Gespräche mit dem Kantor erstellten Votum vom 22.7.1704 bestätigt Joachim Justus Breithaupt (s. Brief Nr. 7, Anm. 36), daß Bude „das ausgehen zum Trinken [...] alle Abend continuiret" und keineswegs bußfertig sei (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 129, 1703-1704, Bl. 230, Zitat Bl. 230 v [Abschrift]).
12 Heinrich von Bode (s. Brief Nr. 123, Anm. 6) berichtet in seinem Votum vom 16.7.1704, daß er für die Zulassung des Kantors zum Abendmahl plädiert hätte, wenn dieser eine Besserung seines Lebenswandels versprochen hätte. Zu diesem Versprechen sei es aber nicht gekommen, weil die Frau des Kantors ihren Mann nicht habe zu Wort kommen lassen (GStA PK HA I, Rep. 52, Nr. 129, 1703-1704, Bl. 228-229' [Abschrift]).
13 Wohl die auch von Bode selbst erwähnte, noch mit Johann Christian Olearius (s. Brief Nr. 20, Anm. 3) im Jahre 1696 durchgeführte Kirchenvisitation in Glaucha (vgl. von Bode, 16.7.1704, s. Anm. 12, Bl. 228 r ; zur 1696er Visitation in Glaucha s. Briefe Nr. 123, 125, 126, 129 und 130).