von Theologis nicht hette mögen gesaget werden, wenn sie sich
getrauet hetten, mich mit Recht einer Heterodoxiae zu be-
schuldigen. Bekennen Sie aber selbsten daß es dahin von
Ihnen nicht gemeinet sey, wie wollen denn nun andere solches
ihr Schreiben dazu gebrauchen mich dadurch nach nachtrücklich
zu graviren? 6.) So ist auch ja in beyden Beylagen
von keinem unthunlichen Methodo etwas gedacht, und müste
ja bewiesen werden, worinne solcher unthunliche Methodus
bestünde. 7.) So bin ich auch wegen beyder Beylagen noch
niemals vernommen worden, welches sich wohl gebühret
hette, wenn man Christlich und Brüderlich hette verfahren
wollen. Inauditum nemo juste damnabit.
2.
Pag. 3 wird gemeldet: daß man mit meiner Promotion ge-
suchet auf eine alhier sonst ungwöhnliche Weise durch zu
dringen.
Rp. Weil man auf eine sonst ungewöhnliche
weise sich meiner rechtmäßigen Vocation von der Gemeinde
wiedersetzet, so hat auch die Gemeinde auf eine sonst
ungewöhnliche weise ihren Ernst bezeugen müßen,
nemblich mit vielen anhalten endlich durchzudringen,
und solten Gegener den Finger Gottes daraus wol erkennen,
daß da ich in Wahrheit nicht einen Finger gereget zu meiner
promotion, sondern den Ausgang in Gedult erwartet,
um des Götlichen Willens bey meinem Eintritt in das H.
Predigt-Ambt recht wohl versichert zu seyn, auch über dieses
sich so großer Wiederspruch erreget, dennoch endlich das
sämbtliche Ministerium in meine ordination gewilliget
und mir alle biß auf Zwey welche etwa auch sonst nicht
allemahl denen ordinationen beyzuwohnen pflegen, die
Hände auffgeleget. Haben Sie nun solches damahls mit
bösem Gewißen gethan, so haben am übelsten Ihnen
selbst gehandelt. Im übrigen wüste ich nicht worinnen
von der sonst gewöhnlichen weise in meiner Election
vocation, confirmation, und ordination abgeschritten
seye.