Können sie denn nicht auch anders im Hertzen sentiren, als sie mit
dem Munde reden, wie sie andere beschuldigen. 3) posito sed non
concesso, daß einige von minen auditoribus irrige Lehrsätze ge-
führet, so ist doch bey weiten noch nicht erwiesen, daß sie solche
mit sich aus meinen Collegiis gebracht 4) iterum posito sed non
concesso, daß sie solche aus meinen Collegiis gebracht, so wäre
doch noch nicht erwiesen, ob die Schuld an mir sey, oder an
ihren unrechten Begriff, und geringen Aufmerksamkeit, wel-
che ja niemals der Lehrer wird vergelten dürfen. 5) Ver-
hält sich ja ein Discipulus ad Praeceptorem nicht also, ut effectus
ad causam, daß alles was der discipul redet und thut, der
Praeceptor müße gesagt und gethan haben, sonst mögte man
schließen, wen die Zuhörer bey ihrer Seele schweren, sich
voll trincken etc., sie hätten solches auch von ihrem Leh-
rern gehöret und gesehen. Solte nun wohl jemand so unbil-
lig seyn können zubehaupten, daß man aus solchem und so gar
unzulänglichen Schein, den man doch noch dazu für eine Höflig-
keit, will angesehen wißen, gleich zu plazen müßen. Gott
lob! daß ich mit meinen Collegiis nicht das meine, noch
das Geld meiner Zuhörer, sondern allein die Ehre meines
Gottes gesuchet, und mit guten und freudigen Muth allen
trotz bieten kan, die sich unterstehen wolten, mir unter
die Augen zustellen, worinnen ich in meinen Collegiis
bißanhero wieder die Orthodoxiam verstoßen. Ich bin
bereit einem ieden zur Verantwortung, und fürchte mich
für keinem, und wenn er noch so viel wieder mich zu
haben vermeinete.
dem Munde reden, wie sie andere beschuldigen. 3) posito sed non
concesso, daß einige von minen auditoribus irrige Lehrsätze ge-
führet, so ist doch bey weiten noch nicht erwiesen, daß sie solche
mit sich aus meinen Collegiis gebracht 4) iterum posito sed non
concesso, daß sie solche aus meinen Collegiis gebracht, so wäre
doch noch nicht erwiesen, ob die Schuld an mir sey, oder an
ihren unrechten Begriff, und geringen Aufmerksamkeit, wel-
che ja niemals der Lehrer wird vergelten dürfen. 5) Ver-
hält sich ja ein Discipulus ad Praeceptorem nicht also, ut effectus
ad causam, daß alles was der discipul redet und thut, der
Praeceptor müße gesagt und gethan haben, sonst mögte man
schließen, wen die Zuhörer bey ihrer Seele schweren, sich
voll trincken etc., sie hätten solches auch von ihrem Leh-
rern gehöret und gesehen. Solte nun wohl jemand so unbil-
lig seyn können zubehaupten, daß man aus solchem und so gar
unzulänglichen Schein, den man doch noch dazu für eine Höflig-
keit, will angesehen wißen, gleich zu plazen müßen. Gott
lob! daß ich mit meinen Collegiis nicht das meine, noch
das Geld meiner Zuhörer, sondern allein die Ehre meines
Gottes gesuchet, und mit guten und freudigen Muth allen
trotz bieten kan, die sich unterstehen wolten, mir unter
die Augen zustellen, worinnen ich in meinen Collegiis
bißanhero wieder die Orthodoxiam verstoßen. Ich bin
bereit einem ieden zur Verantwortung, und fürchte mich
für keinem, und wenn er noch so viel wieder mich zu
haben vermeinete.
10.
In P. S. sind unsere Herren Confratres gantz unrecht von
mir berichtet. Denn ich niemals gesonnen gewesen, die Evan-
gelische Freyheit zu kräncken, aber wohl an gehörigen Orthe zu
suchen, daß man mir justitiam wolle verfügen laßen,
und mich nicht richten oder verdammen, man habe mich denn
gehöret, welches traun der Evangelischenm Freyheit nicht zu
den allergeringsten praejuditz ausschlagen würde.
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mir berichtet. Denn ich niemals gesonnen gewesen, die Evan-
gelische Freyheit zu kräncken, aber wohl an gehörigen Orthe zu
suchen, daß man mir justitiam wolle verfügen laßen,
und mich nicht richten oder verdammen, man habe mich denn
gehöret, welches traun der Evangelischenm Freyheit nicht zu
den allergeringsten praejuditz ausschlagen würde.
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