stehet zu besorgen, daß wenn er nun wieder
seinen willen ex officio per subsidium Con-
sistorii eiiciret würde, daß der mann sich
nicht wieder recolligiret, und nach seinem
temperament in große Schwermuth
verfället; ja, so er auch, hoc statu animi
et Conscientiae illius, aus dem Amt gehet,
so ist ein Zustand zu besorgen, wie bey
Herrn Zießlern zu Brandenburg. Und dar-
nach möchte kein mittel seyn, ihn ex
aerumna zu retten, wie gern wir auch wolten.
Es wird dazu kommen äußerliche dürfftig-
keit, daß er mit 50 thlr. u. freyer haußmieth
in Halle nicht auskommen oder höchst kümmerlich
leben wird; darauß wird immer neue an-
fechtung bey ihm entstehen, sonderlich auch manche
versündigung gegen uns die wir ihn etwa