- Ob sie vor, unter und nach der Predigt
beteten? - Ob sie meineten, daß ihre Eltern
recht thäten, wenn sie am Sonn-
tage arbeiteten? - Ob sie denn auch wohl in Liebe stra-
feten, an denen sie was böses seh-
en, und höreten? - Ob sie gerne mit dabey weren,
wenn ihre Eltern zu Hochzeiten u.
KindtTauffen giengen? - Was sie denn wohl gedächten, wenn
sie sehen, daß Kinder getaufft
würden?
§. XIII.
Zu denen ordentlichen Verrichtungen im Hauße
gehöret auch eine SingeStunde, so
wöchentl. 2 mahl, neml. Mittwochens
und SonnAbends, des Sommers von
6-7. des Winters aber von 5-7 Uhr
des Abends gehalten wird, worzu
fürnehml. kommen, die jenigen Adel.
und anderer vornehmen Leute Kind
welche von fremden Orten hieher
gesendet sind, und unter guter
Anführung und Aufsicht in beson-
derer Anstalt eines Gynaecei auf-
erzogen werden, wiewol auch ein
und andere Christl. Seelen aus der
gehöret auch eine SingeStunde, so
wöchentl. 2 mahl, neml. Mittwochens
und SonnAbends, des Sommers von
6-7. des Winters aber von 5-7 Uhr
des Abends gehalten wird, worzu
fürnehml. kommen, die jenigen Adel.
und anderer vornehmen Leute Kind
welche von fremden Orten hieher
gesendet sind, und unter guter
Anführung und Aufsicht in beson-
derer Anstalt eines Gynaecei auf-
erzogen werden, wiewol auch ein
und andere Christl. Seelen aus der