werden möchte, nehmen auch um deswillen von einem
jeglichen mit Danck an, der uns zu zeigen vermag,
wie wir unser Amt immer treulicher führen
mögen. Wie wir denn auch unsern HochzuEhren-
den Herrn darum gehorsamst wollen gebethen
haben, uns nicht zu verschweigen, daferne der-
selbige uns zur Erhaltung solches Zwecks etwas
beytragen kan: Welches wir mit schuldigsten Dan
cke gegen Gott und Ihn anzunehmen, uns hier-
mit erbieten, und verbleiben im übrigen
jeglichen mit Danck an, der uns zu zeigen vermag,
wie wir unser Amt immer treulicher führen
mögen. Wie wir denn auch unsern HochzuEhren-
den Herrn darum gehorsamst wollen gebethen
haben, uns nicht zu verschweigen, daferne der-
selbige uns zur Erhaltung solches Zwecks etwas
beytragen kan: Welches wir mit schuldigsten Dan
cke gegen Gott und Ihn anzunehmen, uns hier-
mit erbieten, und verbleiben im übrigen
Unsers HochzuEhrendenHerrn
Gebet- und Dienstschuldigster
N. N.
N. den 27. Apr.
1700.
1700.
Abgedruckt in: Gustav Kramer: Vier Briefe August Hermann Francke's zur zweiten Säcularfeier seines Geburtstags. Halle, Waisenhaus, 1863, S. 28-76.
Kollationierung: Carmela Kahlow, Jürgen Gröschl
Kollationierung: Carmela Kahlow, Jürgen Gröschl