auch bei denen übrigen der Gemeinde,
so noch zur Zeit keinen Zuspruch ver-
langet haben, mit der Zeit einen Ein-
gang gönnen. Gewiß ist es, daß
wir Prediger viel größern Nutz bey
unsern Zuhörern haben würden,
wenn wir an statt der offters gezwun-
genen, und gekünstelten Jahrgänge
in denen Predigten einen solchen
freywilligen und realen Jahrgang
anstelleten, daß wir das ganze Jahr
durch von Hause, zu Hauße giengen, un-
sere Schafe besehen, und ihres Zu-
standes halber erkundigten, und sie
bey solcher Gelegenheit aufs einfaltig-
ste, und herzlichste mit dem Wort des
Lebens zu weiden suchten.
§. XVII.
Was die Bürger collegia (davon §.XV)
anbetrifft, so sind derselben für
izo 3. in ieglichen belaufft sich
die Zahl auf 10 bis 12. Jegliches wird
zu besonderer Zeit, und zwar unter
unsre Direction, und Aufsicht, obwohl
in burgerl. Häusern gehalten. Eins ist
des Sontags Abends von 5 biß 7, das
andere des Dienstags; das dritte des