Halle. 1700.
zur Erbauung unter allen am diensahmsten und kräfftigsten
ist‚ auch solcher gestalt die Profectus eines jeglichen in seinem
Christenthum (so uns bey der besondern Zurede im Beicht-
stuhl nicht wenig vortheil geben möchte) desto beßer von uns
erkandt, und unsere Zuhörer zu desto beßerer Attention
und Aufmercksahmkeit bey den Predigten selbst gebracht wer-
den können; wie dann der großen Schläffrigkeit und Unacht-
sahmkeit, //so// bey den meisten verspühret wird, fürnehmste ursache
mit ist; daß sie niemals zur Verantwortung und Rechenschafft
des Grundes ihrer Hoffnung gefordert werden, anderer ur-
sachen, als daß einer durch des andern gutes Exempel in
freudiger und richtiger Antwort gereitzet und erwecket,
〈NB〉und von dem Worte Gottes die Schande, als ob nur die ge-
meine Jugend darauß zu antworten hätte, weggenommen
werde, zu geschweigen.
ist‚ auch solcher gestalt die Profectus eines jeglichen in seinem
Christenthum (so uns bey der besondern Zurede im Beicht-
stuhl nicht wenig vortheil geben möchte) desto beßer von uns
erkandt, und unsere Zuhörer zu desto beßerer Attention
und Aufmercksahmkeit bey den Predigten selbst gebracht wer-
den können; wie dann der großen Schläffrigkeit und Unacht-
sahmkeit, //so// bey den meisten verspühret wird, fürnehmste ursache
mit ist; daß sie niemals zur Verantwortung und Rechenschafft
des Grundes ihrer Hoffnung gefordert werden, anderer ur-
sachen, als daß einer durch des andern gutes Exempel in
freudiger und richtiger Antwort gereitzet und erwecket,
〈NB〉und von dem Worte Gottes die Schande, als ob nur die ge-
meine Jugend darauß zu antworten hätte, weggenommen
werde, zu geschweigen.
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〈ob die beich-〉〈tende abzu〉〈weisen ohne〉〈vorbewust〉〈des Consistorii〉Weil auch von S.r Churfürstl. D. de dato 29 April 1700 an hiesiges
löbl. Consistorium auf deßen unterthänigsten Bericht rescribiret
worden, uns anzudeuten, daß wir niemand vor unser Haupt
und nach eigenem Gefallen von dem Beichtstuhl abweisen,
sondern uns nach hiesiger Consistorial ordnung in allen Stücken
gemäß bezeugen solten, und wir denn nicht unbillig befürchten,
daß sothane Verordnung, wieder Ihre Churf. D. gnädigste In-
tention, zu keiner geringen Hinderniße in unserm Amte
mißbrauchet werden möchte, so können wir nicht umhin fol-
gender Gestalt vorzustellen. Nemlich, Es wird 1 uns kein
Exempel gezeiget werden können, daß wir einem wahrhafftig
bußfertigen Sünder die Absolution und das H. Abendmahl
versaget hätten. 2 Sind wir bisher zufrieden gewesen, wo wir
nur keine praefractam et incorrigibilem pertinaciam bey unsern
löbl. Consistorium auf deßen unterthänigsten Bericht rescribiret
worden, uns anzudeuten, daß wir niemand vor unser Haupt
und nach eigenem Gefallen von dem Beichtstuhl abweisen,
sondern uns nach hiesiger Consistorial ordnung in allen Stücken
gemäß bezeugen solten, und wir denn nicht unbillig befürchten,
daß sothane Verordnung, wieder Ihre Churf. D. gnädigste In-
tention, zu keiner geringen Hinderniße in unserm Amte
mißbrauchet werden möchte, so können wir nicht umhin fol-
gender Gestalt vorzustellen. Nemlich, Es wird 1 uns kein
Exempel gezeiget werden können, daß wir einem wahrhafftig
bußfertigen Sünder die Absolution und das H. Abendmahl
versaget hätten. 2 Sind wir bisher zufrieden gewesen, wo wir
nur keine praefractam et incorrigibilem pertinaciam bey unsern
Beicht