ichs verlangete, determiniren möchte, und hielte
demnach es könten der Herr Cammer Praesident von
Danckelmann, der Herr Geh[eime] Rath Stryck2, der
Herr Geh[eime] R[ath] von Schweinitz1, der Herr Rath Stisser,
und der Herr Rath Hoffmann zu Commissariis
ernennet werden. Den modum tractandi
aber habe ich in beygehendem exprimiret, welches
ich um desto leichter es vorzustellen als ein
Commissoriale abgefasset. Ich sehe aber
nichts das hinlänglich wäre, das Werck aus
der Gefahr zu setzen, daß es nicht in decadence
und ruin gebracht werde, wenn nicht Gott
etwas thut, das man vorher nicht sehen kan.
Zu mercken ist, daß die Amts=Cammer
weder alhier noch in Halberstadt mir den
geringsten heller von denen mir assignirten
Straffgefällen so unter 50 thaler seyn gegeben;
der jährliche thaler von den Kirchen ist auch ins
stecken kommen, und habe ich in 2 Jahren etwa
10 thaler bekommen. Das ists was das Land gie-
bet und wollen Rechnung haben. Quam iniquum!
Wer fordert aber Rechnung von ihren Klöstern,
da so viele revenuen so inutiliter consumiret
werden, und lassens doch so ohne Rechnung hergehen.