Hochgebohrner Graff,
 
Gnädiger Graff u. Herr,
 
Daß ich gegenwärtiges an Ew. Hochgräfl. Gn. schreibe,
dazu dränget mich in meinem Gemüthe, das mir zu Ohren
gekommene Gerüchte, als ob unter den guten Leuten,
die aus Mähren zu ihnen gekommen, eine Uneinigkeit
entstanden wäre, indem einige nicht nur auf eine
gewiße Art der Trennung, sondern auch auf einige von
der Augspurg. Confession abgehende Meynungen ver-
fielen, worinn Ew. Hochgräfl. Gn. diesen nicht ab-
sondern ausdrücklich beyfielen, auch so gar dißfalls
etwas, so insonderheit das Beicht-wesen beträfe, in
Abwesenheit Ihres Pastoris, von der Cantzel hätten
ablesen laßen, u. was dergleichen mehr ist. Ich
habe mich denn nach der Regel Syrachs verhalten wol-
len: Sprich deinen Nächsten darum an. Auch gebrau-
che ich mich hierinn der Freyheit u. des Rechts, welches
Sie mir hoffentlich nicht absprechen werden, daß
ich Sie, als ein Vater seinen Sohn, jedoch in dieser
Sache nur auf den Fall, daß an solchem Gerüchte
etwas wahrhaftiges seyn solte, hertzlichst er-
mahne, sich in solche Wege auf keine Weise einzu-