Weil aber Ew. Königl. Mayst
das eigentliche Waysen-
hauß mit der Accis-Frey-
heit begnadiget, auch
überdem aus dero eignen
Saltz Kothen jährlich 30
Scheffel Saltz an daßelbe
als ein Geschenck liefern
laßen; So würde diese
Gnade dem Waysenhause
nicht zu Gute kommen,
wenn das übrige Saltz
so zur Consumtion für
erfodet wird //und Scheffel beträgt// in dem
erhöheten Preiß //welcher pro Scheffel bey nahe 6 Groschen ausmacht.// erkauffet
werden müßte. Dahero
habe Ew. Königl. Mayst
in all[eru]n[ter]th[änig]ster Devotion
bitten wsollen, die aller-
gnädigste Verfügung an
Dero Magdeb. Kriegs u.
Dom. Cammer ergehen zu
laßen, daß das Way-
senhause ferner diese
Freyheit gestattet so auch
gelaßen seyn soll e,

das Waysenhaus das
benötigte Saltz in dem