Freyern, das vierte an Hrn. Tölnern geschrieben werden; denn wenn
solche Dinge nicht unmittelbar denen, die deßen curam allhie haben, son-
dern einem tertio committiret werden, so werden sie nicht so gut, wenigstens
später expediret, und wird uns unnützlich Zeit verderbet, weil einer erst dem
andern solches referiren oder zu schicken muß und auf die Weyse sind denn
auch bey solchen ordentlichen negotiis keine außerordentliche Unkosten für
den Agenten nöthig. Sind aber außer diesen ordentlichen Dingen noch
andere Stücke für das mal alhie zu verrichten, so dürfen dieselben nur
auf einem Zedel apart geschrieben werden cum inscriptione: dieses
citissime dem Herr Leidemit zuzustellen.
Man hat bisher gefunden, daß wenn mir oder andern dergleichen
außerordentliche Dinge committiret sind, darnach über einige Zeit nach
deren Expedirung gefragt worden, da man sich der Sache selbst gar nicht
mehr erinnert können, weil kein Buch darüber gehalten, welches denn uns
und auswärtigen Beschwerung gemacht, deren man durch die vorbeschriebene
Einrichtung überhaben seyn kann.
Bey den Büchern ist nur dieses zu erinnern, daß ungebundene
Bücher von Herr Elersen müßen gefordert werden, der dieselben auch
packen läßet, und auf die Post liefert. Wann aber Bücher alhie ge-
bunden, und nachmals im Kasten sorgfältig gepacket werden müßen, so
ist dieses dem Agenten zu committiren, dem auf solchen Fall die un-
gebundene materien von Herr Elersen zugestellet werden: denn diese
cura, binden zu sagen, und die gebundene sorgfältig in Kästen zu
packen, machet solche distraction, daß die wenigen beym Buchladen
vorhandenen Leute es nicht ausführen können, ohne etwas anderes
nöthiges zu versäumen. Also auch, wenn neben den medicamenten