an den tag gegeben, inhibiret; daß sie nicht
eher nachgelaßen, biß man mich auch wieder aus
der Lampe gebracht, (die sie mir doch vorhin
ohne Wägerung versprochen) und solte gleich
ein falsum dabey begangen werden, daß
ich mich deren eigenthätlich angemaßet,
weil man gar keine scheinbare Ursache
finden können mir solche zu untersagen;
daß sie wieder mich geprediget, und ge-
schrieben, umb mir bey den auswärtigen
einen bösen Leumund zu erwecken, wel-
ches denn auch leichtlich geschehen können,
weil die Frembden sich eines bessern zu
ihnen versehen, als daß man sie mit un-
gegründeten Dingen belästigen solte.
So leicht sie es aber angenommen, so leicht ist es
auch ihnen wieder zu benehmen, wann sie
sehen, daß sie fälschlich berichtet sind.
Nun fragt sich aber (3.) Wie man sich in
solchem genommenen und Pharisäischen
Ärgernüß zu verhalten? Hievon findet
sich am angezogenen Orthe diese Regul:
Scandalum acceptum pii non //ita// evitabunt,
ut quod pium, honestum aut necessarium
est, intermittant: sed hypocritis et ho-
stibus veritatis ne quidem ad momentum
cedunt: fortes ac intrepidi stantes
in ea libertate, in quam per Christum
sunt asserti. Wer es versehen hat, der
muß es //ver//beßern. Nun haben ia die allein
die Schuld, die das Ärgernüß genommen haben,
so lieget