Memorial an E E und Hochweisen Rath.
Hoch- und wohlEdle, Hoch- und wohl-weise,
Hoch- und wohlgelahrte sonders Hochgeehrte Herrn.
Demnach ohnerachtet meiner sowohl mündlich als schrifft-
lich geschehenen allerhefftigsten instanz, daß ich ge-
höret und zu meiner defension nach allen Rechten gelas-
sen werden möchte, nichts destoweniger nicht allein
mir ein decretum zugesand, und also wider alle Gött-
liche, natürliche und Menschliche Rechte ohne alle Ver-
hörung die remotion von meinem Lehrammt angedeu-
tet worden, sondern auch, da ich etwa vermuthen mö-
ge, man würde sich in so wichtiger Sache noch eines
andern besinnen, heutiges Tages eine andere Persohn
an meiner stelle, deren ich doch für Gott, weil ich
nichts ungeschicktes gehandelt, keines weges entbunden
bin, erwehlen wollen; als habe hiermit, nicht aus ir-
gend einiger Begierde die Bürde des Predigtammts fer-
ner zutragen, sondern vielmehr in ansehung der vie-
len Thränen und seufftzen, und des jämmerlichen Weh-
klagens der mir auf meine Seele gebundene Gemeine
sowohl alter als junger, als die meiner Unschuld und
des widerrechtlichen verfahrens zur gnüge überzeuget
sind, und in betrachtung der schweren Gerichte
Gottes die man dadurch unausbleiblich über diese
arme Stad laden würde, auch dieses zu mehrer Be-
ruhigung meines Gewißens hinzu thun und noch-
mahls demüthigst ansuchen wollen, die, mir Unver-
hörten, wiederfahrne cassation aufzuheben, mich in
vigorem officii zu restituiren, mit meiner defen-
sion mich gebührend zuhören, und dieses mein
höchst billiges petitum sämmtlichen dreyen
Räthen zucommuniciren, da ich denn nach rechtli-
chen austrag meiner Sache, so ich schuldig befun-
den würde, auch noch einem schärffern Urtheil