dig befunden, und deswegen desto mehr in dem guten manuteniret werden solten,
sollen wir nun noch dazu etwas, so man selbst nicht unrecht zu seyn erkennet,
fahren lassen propter scandalum mere acceptum, zum vierten da man, den See-
gen Gottes ausdrücklich gespüret, sollen wir selbst hand anlegen, und sagen
daß wir uns erbieten, solches zu unterlaßen, etc. Wir haben uns erboten,
wenn sie per decretum etwas verbieten wolten, so wolten wir es gerne
leiden, damit wir andern rechtschaffenen leuten nichts praejudicirten, und weder
hier noch anders wo mit unserm exempel etwas gutes hinderten. Das wol-
ten sie aber nicht thun, weil die commission so weit nicht gienge, sondern wir
solten uns selbst also in dem recess erbieten. Nun bekenne ich gern, daß es
mit meinen betstunden so viel nicht auff sich habe, ist aber auch dieses
dabey zu bedencken, daß es in dem recess desto mehr auffsehens
erwecken, und man nur daher Gelegenheit nehmen würde nocturnos
conventus zu imputiren. So habe ich auch in meinem Gewißen nicht
befinden können, daß ich ohne die höchste nothwendigkeit die lieben leutlein
in ihrem unschuldigen anfang zu einiger ordentlicher devotion stören solte,
da ich sie ohne dem nicht kommen heissen, und mir darinnen biß daher
fast am klärsten der Seegen meines amts kund worden, auch mich
nicht drein finden können, daß eben nun, da die commission angehen solte,
solches sich kurtz vorher also angefangen, und versichere ich daß unter-
schiedene personen, welche sonst fast gar keine hoffnung von sich gegeben, eine
merckliche Beßerung dadurch verspüren laßen zu meiner sonderl. Freude
und Trost. Darum habe ich einfältig wie ichs für dem Herrn erkant
mich opponiret, und habe heute wegen änderung des recesses, sonderl.
aber dieser puncten, in die 3 ½ Stunden guten theils mit Herrn von Secken-
dorff, und dann auch mit Herrn Probsten Lüdecken, der dazu kommen, zugebracht.
Es wundert mich nicht, wenn sie uns das zeugniß geben, daß wir
eigensinnige Köpffe sind. Aber wir haben kein böß gewißen davon.
Darauff haben wir vorgeschlagen, uns nach ihrem der Herrn Comiss[ariorum]
voluntati zu accommodiren, auch solches zu geloben, nur daß es nicht
ad recessum referiret würde. So ists nun endl. dahin gediehen, das Herr
D. Br[eithaupt] möge die 2 Stunden des Sontags theilen, eine des Sontags oder
mehr nach gefallen, darinnen er selbst den text erklärete, und allerley
auditores, so da freywillig hineingehen wolten, admittirete; die andere
Stunde aber, da er die studiosos wolte erklären laßen, könte er allein mit