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Titelaufnahme

Titel
Brief von Carl Hildebrand v. Canstein an August Hermann Francke.
VerfasserCanstein, Carl Hildebrand von
Adressat(en)Francke, August Hermann
Genannte Person(en)Villaret ; Spener, Philipp Jakob ; Schweinitz, Georg Rudolf von ; Roedern, Anna Elisabeth von ; Stryk, Samuel ; Brockhausen, Johann Heinrich ; Danckelmann, Cäcilie Juliane Eberhardine ; Danckelmann, Daniel Ludolf von
Körperschaft(en)Glauchasche Anstalten ; Glauchasche Anstalten
Ort / DatumBerlin, 28.06.1698
Anmerkung
Bitte beachten Sie, dass die Erschließung den Hauptinhalt des Dokuments wiedergibt. Die vorliegenden Zusammenfassungen und Schlagwörter erheben damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Literatur
Der Briefwechsel Carl Hildebrand von Cansteins mit August Hermann Francke. Hg. von Peter Schicketanz. Berlin [u.a.], de Gruyter, 1972 (= Texte zur Geschichte des Pietismus, 3, 1), S- 30-31.
SpracheDeutsch
Signatur AFSt/H C 6 , 59-62
Besitzende EinrichtungFranckesche Stiftungen zu Halle. Archiv
SachschlagwörterAmtsantritt ; Kinderbetreuung ; Knabe ; Wohnungswechsel ; Hauskauf
Geografische SchlagwörterBerlin, Halle <Saale>, Frankfurt <Oder>
URNurn:nbn:de:gbv:ha33-1-254693 
Zusammenfassung

Erklärung C. H. v. Cansteins, er müsse den Einwand des P. J. Speners in der Angelegenheit des Herrn Villaret wohl zurücknehmen, da es nicht von Relevanz sei, dass Villaret von reformiertem Glauben sei; Erwarten von A. H. Franckes Antwort auf den Vorschlag von G. R. v. Schweinitz, eine Bittschrift in dieser Angelegenheit an den Kurfürsten zu richten; Schilderung Cansteins, G. R. v. Schweinitz sei in Beratungen mit der Grafin v. Roedern ihre zwei Söhne, die sich aktuell in Frankfurt/Oder aufhielten, nach Halle bringen zu lassen; Weitere Ausführung Cansteins, man solle sich diesbezüglich eventuell an S. Stryck wenden, der mit dem Hofmeister der Gräfin bekannt sei; Frage Cansteins ob sich J. H. Brockhausen schon bei A. H. Francke gemeldet habe, weil er den Jungen den Canstein ihm anvertraut hatte entlassen und für dessen Unterbringung nicht mehr gesorgt sei; Anmerkung Cansteins, ein französischer Kaufmann hätte dem Jungen lediglich für vier Wochen eine Anstellung sichern können; Erklärung Cansteins, G. G. Hofmann könne ausgerichtet werden, dass Frau C. J. E. Danckelmann angewiesen wurde ihr Haus zu räumen; Vorbereitung eines Prozesses gegen D. L. v. Danckelmann.

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