Erklärung C. H. v. Cansteins, er müsse den Einwand des P. J. Speners in der Angelegenheit des Herrn Villaret wohl zurücknehmen, da es nicht von Relevanz sei, dass Villaret von reformiertem Glauben sei; Erwarten von A. H. Franckes Antwort auf den Vorschlag von G. R. v. Schweinitz, eine Bittschrift in dieser Angelegenheit an den Kurfürsten zu richten; Schilderung Cansteins, G. R. v. Schweinitz sei in Beratungen mit der Grafin v. Redern ihre zwei Söhne, die sich aktuell in Frankfurt/Oder aufhielten, nach Halle bringen zu lassen; Weitere Ausführung Cansteins, man solle sich diesbezüglich eventuell an S. Stryck wenden, der mit dem Hofmeister der Gräfin bekannt sei; Frage Cansteins ob sich J. H. Brockhausen schon bei A. H. Francke gemeldet habe, weil er den Jungen den Canstein ihm anvertraut hatte entlassen und für dessen Unterbringung nicht mehr gesorgt sei; Anmerkung Cansteins, ein französischer Kaufmann hätte dem Jungen lediglich für vier Wochen eine Anstellung sichern können; Erklärung Cansteins, G. G. Hofmann könne ausgerichtet werden, dass Frau C. J. E. Danckelmann angewiesen wurde ihr Haus zu räumen; Vorbereitung eines Prozesses gegen D. L. v. Danckelmann.
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