Einverständnis A. H. Franckes, trotz bestehender Bedenken Ch. G. Philippi in der St. Ulrichskirche predigen zu lassen; Wunsch, dass das Konzept der Predigt vorher E. Ch. Philippi und Ch. Semler vorgelegt wird; Beeinflussung von Franckes ursprünglichem Kanzelverbot durch Nachrichten aus Königsberg über den dortigen Einfluss der Wolffschen Philosophie im universitären Lehrbetrieb.
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