Ja auch im leiblichen bin ich gewiß, daß das Land mehr Nutzen
und Segen von mir gehabt, (doch nicht von mir, sondern
von dem Herrn der mich gesegnet hat) als ich des leibl.
genoßen. Da ich versichern kan, daß ich mannichmal
mit den meinigen hätte Hunger und Durst leiden müssen,
wenn ich darvon nur hätte leben sollen, was man mir
gleichsam zur äußerlichen Belohnung meiner Arbeit gege-
ben, da ich für das eine Amt biß auff diese Stunde nichts
kriege, ohne daß ich 2mahl Cantzley jura vergebens
und umsonst erlegen müssen, die Einnahme des andern
aber, wenn ich mein Gewissen nicht gröbl. verletzen
wil ad alendam familiam ni[cht] hinlänglich ist.
Mein Glaube ist aber Gott lob bey dieser großen
undanckbarkeit, damit man mich lohnet, nicht schwach
worden, ja ich habe durch seine Krafft es noch darzu
gewaget, einen Gehülffen im Amt nebst mir
zu unterhalten, und habe auch das Beicht-Geld,
dieweil mir mein Gewissen wegen mancher um-
stände dabey zu enge worden heimlich abandon-
niret, in dem ichs entweder nicht nehme und
zwar von vielen, oder doch so ichs geschehen lasse,
daß sie mir etwas hinlegen, solches den Armen