3.
Pag. 3. wird auch gemeldet, daß ich es mit meinem SPan-Neu-
en Methodo in meinem geführtem Ambte gar seltsam ange-
fangen, da ich nicht allein in meiner, sondern auch in an-
dern Gemeinden in die Häuser so wohl des Tages als Nachts
geschlichen, und zum Nachtheil der gantzen Evangelischen
Kirchen viel Unfugs gestifftet
. Hierinnen ist unwahr 1) daß
ich einen span-Neuen Methodum gebrauchet. Man zeige und
beweise mir, worinnen ich von irgend einigem punct von
der Evangelischen Lehre, oder einer Kirchen ordnung und Mi-
nisterial instruction abgewichen. 2) daß ich mich in die Häu-
ser geschlichen. Ich bin frey öffentlich und ungescheuet hin-
gegangen, wo ich zu thun gehabt und gefordert worden.
3.) daß ich des nachts in die Häuser gegangen. Das ist nicht ein
einigmahl geschehen, weil ich hier bin, man müste dann rechnen,
daß ich Ambtswegen bey nächtlicher weile zu einem Krancken
Beicht Kinde gefordert worden, oder man müste es im Winter
deß nachts heißen, wenn es nachmittag um 4 oder 5 uhr
schon dunckel wird, und auff solche weise wird keiner von al-
len Predigern weder hierselbst noch an andern orten ge-
funden werden, von dem man nicht eben die worte
damit man mich zu beschuldigen suchet, gebrauchen könte.
Was nun allen nach Göttlichen menschlichen und Natürlichen
Rechten wol erlaubet ist, auch von allen gepflogen wird
warumb wird es verdächtig und unrecht wenn es von mir
geschiehet. 4.) Daß ich zum Nachteil der gantzen Evangel.
Kirchen viel unfugs gestifftet. Solches muß bewiesen werden.
4.
Pag. 6 wird gemeldet: daß man mit der hiesigen Inquisi-
tions Commission dem exempel Ihrer Churfstl. Dhl. zu Sachßen
nach gefolget seye: Item, daß die Inquisitions Commission
wieder die jenigen Persohnen, und Ihrem Anhang angeordnet
seye, die Churfstl. Dhl. zu Sachßen wegen Ihrer höchst schäd-
und schändlichen Neurung nicht können noch mögen dulden
.
Rp. Beydes sind ausdrückliche unwarheiten. Ich beziehe mich
dißfals