dißfals auf meine Abgenötigte Fürstellung der unwahrhei-
ten so in dem Leipziger Programmate, aus welchem diese beyden
vielleicht genommen sind, enthalten.
ten so in dem Leipziger Programmate, aus welchem diese beyden
vielleicht genommen sind, enthalten.
5.
Pag. 10. Wird unter denen Rationibus, damit man sich der offent-
lichen Repetition der Predigt opponiret, erzehlet: daß ich mich
nicht gescheuet in öffentlichen Kirchen Examine in praesenz
allen Inspectoren der Kirchen, einen seltzamen Methodum
und meine politische Sitten-Reguln und andere Gebeth ein-
zuführen. Rp. Hierinnen wird fälschlich und unerweißlich
angegeben. 1.) Daß ich einen seltzsamen Methodum ein ge-
führet. Ich bin dabey blieben, worinnen mir andere fürge-
gangen, und was ich aus anderer Exempel erlaubet und
üblich zu seyn erkant. 2.) daß ich Politische Sitten-Reguln
gemacht, oder da man ja die unschuldigen Conversations-
Reguln aus fleischlichen SPott dafür angeben wolte, daß
ich solche in dem Examine eingeführet. 3. Daß ich ander
Gebeth in der Kirchen ein geführet. Es hat der Buchführer
meinen in Gotteswort gegründeten Lebens Reguln in der
andern auflage ohne mein Wißen, ein gebethlein aus Jo-
han Arndten umb den Bogen vollzumachen beygefüget.
Solches Gebethlein haben die Kinder gantz ungeheißen und für
sich selbst auswendig gelernet, und ist so wol von dem
Herrn Pfarrer als von mir nur permittiret worden, daß Sie
es nach geendigtem Examine hergebethet, weil wir in
solchen fürnehmen der Kinder nichts straffbahres befun-
den, so auch kein unpassionirter darinnen wird zeugen
können, und daraus will man nun machen, daß ich meine
von ihnen so genante Politische Sitten-Reguln und andere
Gebeth in dem öffentlichen examine eingeführet, welches
ja gewiß eine offenbahre Zunötigung ist.
lichen Repetition der Predigt opponiret, erzehlet: daß ich mich
nicht gescheuet in öffentlichen Kirchen Examine in praesenz
allen Inspectoren der Kirchen, einen seltzamen Methodum
und meine politische Sitten-Reguln und andere Gebeth ein-
zuführen. Rp. Hierinnen wird fälschlich und unerweißlich
angegeben. 1.) Daß ich einen seltzsamen Methodum ein ge-
führet. Ich bin dabey blieben, worinnen mir andere fürge-
gangen, und was ich aus anderer Exempel erlaubet und
üblich zu seyn erkant. 2.) daß ich Politische Sitten-Reguln
gemacht, oder da man ja die unschuldigen Conversations-
Reguln aus fleischlichen SPott dafür angeben wolte, daß
ich solche in dem Examine eingeführet. 3. Daß ich ander
Gebeth in der Kirchen ein geführet. Es hat der Buchführer
meinen in Gotteswort gegründeten Lebens Reguln in der
andern auflage ohne mein Wißen, ein gebethlein aus Jo-
han Arndten umb den Bogen vollzumachen beygefüget.
Solches Gebethlein haben die Kinder gantz ungeheißen und für
sich selbst auswendig gelernet, und ist so wol von dem
Herrn Pfarrer als von mir nur permittiret worden, daß Sie
es nach geendigtem Examine hergebethet, weil wir in
solchen fürnehmen der Kinder nichts straffbahres befun-
den, so auch kein unpassionirter darinnen wird zeugen
können, und daraus will man nun machen, daß ich meine
von ihnen so genante Politische Sitten-Reguln und andere
Gebeth in dem öffentlichen examine eingeführet, welches
ja gewiß eine offenbahre Zunötigung ist.
6.
Pag. 14 seqq. bemühet man sich sehr zu beweisen: daß ich kein
getreuer Mit-Knecht seye. Ich dancke meinem Gott, daß
ich das mir aufgetragene Krichen-Ambt keines weges selbst ge-
suchet, noch verlanget, und daß ich seithero nachdem mich Gott
getreuer Mit-Knecht seye. Ich dancke meinem Gott, daß
ich das mir aufgetragene Krichen-Ambt keines weges selbst ge-
suchet, noch verlanget, und daß ich seithero nachdem mich Gott
hinein