8.
Pag. 17 wird gar ein schlechter Beweiß beygebracht, daß man die Gra-
dus Admonitionis gebührend observiret, dieweil ich nicht leugnen
könte, daß etliche von den Herren Confratribus bey dem Antrit meines
Dienstes vor Neuerung mich zu hüten, mich Christ-Brüderlich erin-
nert hetten.
Man kan es ja mit Händen greiffen, daß man dieß-
fals nichts anders gehabt habe, damit man dißfals nichts anders ge-
habt habe
, damit man sich nur ein wenig entschuldigen könte, denn
da die Klage ist, daß man in dieser obhandenen Sache keine Gradus ad-
monitionis observiret, und aber das Gewißen einen jeden überzeuget,
daß es nicht geschehen sey, ist man auf diese Entschuldigung gefallen,
es haben ja ehemals etliche in genere eine Warnung gethan. So kan
ein Prediger sich allemahl entschuldigen, er habe die gradus admonitionis
bey seinen Zuhörern observiret, denn Er wird ja zum wenigsten in
genere sie einmahl erinnert haben. Hette man dißfals fein Christlich
und Brüderlich mit mir umgehen wollen, so solte man die Beschwerun-
gen und Klagen, welche man wieder mich gehabt, fein zusammen gebracht,
und mich in aller Liebe und zugleich in aller Stille darüber vernommen
haben; So hette ich dann Gelegenheit gehabt mich Christ-bescheidentlich
zuerklären, und dem falschen bericht damit ihre Gemüther eingenommen
sind, mit guten Gründen und offenhertziger Bezeugung abzulehnen,
Aber nun hat man mich wegen aller solcher dinge keines weges ge-
sprochen, und ist zugeplatzet omissis omnibus gradibus admonitionis, die auch
absonderlich in Formul. Ppacificat. §. 5. geboten sind, hat mich
bey der Obrigkeit verklaget, und damit ein Schisma in unserm Mi-
nisterio und ein Ärgerniß bey der gegenseitigen Religion verursachet.
Ich bin gewiß, daß einem jeden sein gewißen wird selbst Zeugniß geben
können, daß man die rechten Gradus admonitionis nicht observiret habe.
9.
Pag. 17. wird ferner gemeldet: daß man in dem Klag-Schreiben an E.
E. //und Hochweisen Rath// nur aus Höfflichkeit gesetzet:
Es scheine etc. und suchet ferner zu
beweisen, daß man befugt gewesen sey, umb verwehrung meiner
Collegiorum anzuhalten, wenn es gleich nur also geschienen hette,
daß meine Redens Arten verdächtig weren. Zur Instantz werden
angeführet die Theologi zu Jena, welche sich über die Phrasin
Deus est causa per accidens peccati beschweret, ob Sie wohl solche
nur für verdächtig geachtet. Aber solche instanz schicket sich
gar nicht hirher, denn damahls war diese Redens-Art, daß Sie
würcklich geführet worden in Confesso; mir ist aber noch keine
Redens-Art erwiesen, und dargethan, welches ich contra Scripturam
et Libros Symbolicos solte geführet haben, und man wil nun ab
executione