Ehebrechern nicht versagen würde noch könte,
und daß man insonderheit die jenigen Puncta,
die einige Herren Ministeriales wieder mich
eingegeben, und mich damit irriger Lehre be-
schuldiget haben solten, (da sie doch deßwegen
sich vorhero keines weges mit mir, wie ihnen nach
der Pacification gebühret hätte, besprochen)
communiciren möchte, damit ich meine gebühren-
de defension und Verantwortung dargegen dar-
legen könte, weil ich gewiß wäre, daß solches
lauter Unwahrheiten seyn müßen, in dem ich
auch dem Teuffel Trotz bieten könte, daß er
mir nur ein einiges Dogma Zeuge. Wenn
denn nun dieses mein höchstbilliges ansuchen
absonderlich um deßwillen von mir geschehen,
damit ich dereinst weder von meinem eigenen
Gewißen, noch von irgend einigen Menschen,
beschuldiget werden könte, daß ich dem zukünfti-
gen Zorn und Gerichte Gottes, welches auf mei-
ner, alß eines unschuldigen Verurtheilung, er-
folgen dörffte, nicht zur Gnüge fürzukommen,
getrachtet, all dieweil ich meine defension
gegen meine Verläumbder zuführen nicht instän-
dig gesuchet hätte; Solche meine mündliche Bitte
aber keinen Platz gefunden, alßhabe hiermit
dieselben, nemblich, daß sie mir die gravamina,
und daß man insonderheit die jenigen Puncta,
die einige Herren Ministeriales wieder mich
eingegeben, und mich damit irriger Lehre be-
schuldiget haben solten, (da sie doch deßwegen
sich vorhero keines weges mit mir, wie ihnen nach
der Pacification gebühret hätte, besprochen)
communiciren möchte, damit ich meine gebühren-
de defension und Verantwortung dargegen dar-
legen könte, weil ich gewiß wäre, daß solches
lauter Unwahrheiten seyn müßen, in dem ich
auch dem Teuffel Trotz bieten könte, daß er
mir nur ein einiges Dogma Zeuge. Wenn
denn nun dieses mein höchstbilliges ansuchen
absonderlich um deßwillen von mir geschehen,
damit ich dereinst weder von meinem eigenen
Gewißen, noch von irgend einigen Menschen,
beschuldiget werden könte, daß ich dem zukünfti-
gen Zorn und Gerichte Gottes, welches auf mei-
ner, alß eines unschuldigen Verurtheilung, er-
folgen dörffte, nicht zur Gnüge fürzukommen,
getrachtet, all dieweil ich meine defension
gegen meine Verläumbder zuführen nicht instän-
dig gesuchet hätte; Solche meine mündliche Bitte
aber keinen Platz gefunden, alßhabe hiermit
dieselben, nemblich, daß sie mir die gravamina,