so man wieder mich hat, ordentlich angezeuget,
ich darüber vernommen, die Acta mir commu-
niciret, und ich meine nach allen Rechten mir zu-
kommende defension, von meinen Hochgeehrten
Herrn verstattet werden möge, schrifftlich
wiederhohlen, und zu gleich, wie auch mündlich ge-
schehen, inständigst bitten wollen, solch mein
Christlich Begehren sämbtlichen 3en Räthen
zu reifer deliberation für zutragen. Ob mir
nun zwar mir dargegen eingewendet wor-
den, daß Ihr. Churf. Gnd. Befehl es also mit
sich brächte, mich ab officio zu amoviren, ist
demnach leicht zu dencken, daß Ihro Churf. Gnd.
ein zu milder Bericht von diesem Handel müße
geschehen seyn, und daß es Ihr. Churf. Gnd. höchst-
mißfällig seyn würde, wenn sie vernehmen solten,
daß Ihren Unterthanen einer unverhört
und unüberwiesen, ja gantz unschuldig, ver-
urtheilet wäre; Dahero auch deroselben
solcher wichtige Umstand und Beschaffenheit
der Sache vielmehr Kund zu thun, alß ab exe-
cutione wieder dero intention anzufangen
wäre. Ich an meinem Orth bezeuge für dem
lebendigen Gott und Herrn Himmels und der
Erden, den wir alle für unsern Oberherrn