geweßen, habe ich auf Begehren einiger Personen ihnen
etliche Stunden in der Woche die Epistel an die Colos-
ser erklähret, dabey das geringste unordentliches und
einem öffentlichen Lehrer unanständiges nicht vorge-
gangen ist, wie ich auch nicht wüste, daß mich jemand
dessen hätte auch nur anzuschuldigen getrauet. Die Sache
aber an sich selbst werden Ew. Königl. Hoh. selbst
nach dem Ihnen beywohnenden Verstande für löblich und
gut erkennen, und daß aus bloßer Boßheit der-
gleichen gottgefällige Sache mit dem gehäßigen Nahmen
verbottener conventiculorum würde beleget werden,
in mehrerer Betrachtung, daß auch S. Königl. Maj.
nur allem unordentlichem Wesen, nicht aber der
Erbauung, so durch ordentlich berufene Lehrer,
es sey öffentlich oder privatim, gegeben wird,
Einhalt thun wollen.
Daß sich auch Leute nicht entblödet, Ew. Königl.
Hoh. vorzubringen, man zwinge die Leute, wenn
sie sterben, daß sie dem hießigen Waysenhauße
was vermacheten; so erkenne ich dieses vor eine
so abominable Sache, daß wenn ein einiges Exem-
pel davon herfür gebracht, und erwießen werden
könte, solches billig aufs allerhärteste und schrecklichste
andern zur Warnung an mir gestrafft werden
möchte. Weil mir aber dergleichen zu thun nie-
mals in den Sinn kommen ist, geschweige, daß würck-
lich solches gethan haben sollte, so kan ich weiter nicht,
als vor Gott dem Allsehenden Ew. Königl. Hoh. meine
Unschuld contestiren; denn ich habe Gottlob! hier-
inen ein ganz frey Gewißen.