zu litigiren, so würde ich denn nicht wißen, wie ich
aus der Sache kommen solte: Hingegen sorge ich auch,
wenn ichs einwillige, daß es mir künfftig zu ei-
nem praejuditz gereichen, und die Vormünder ihnen
anmaßen möchten, über die Sache noch weiter zu dis-
poniren und leges vorzuschreiben. So wäre denn
nun meine Bitte, ob Ew. Gnaden wohl geruhen
wolten mit H. Lysio daraus zu conferiren, und
etwan mit der Fr. Geh. Räthin selbst daraus
zu sprechen, nemlich daß Sie es bey dem einmahl
gethanen Vorschlage möge bewenden laßen, weil
(1) der Herr Geh. Rath ja selbst ein Capital zu
dem Stifft legiret, und ich also gemeynet, ich
könne keinen beßern Vorschlag thun, als es zu einer
solchen Sache anzuwenden, darauff des Herr Geh.R.
sein gemüth selbst gerichtet gewesen.
(2) Es auff die Weyse auff ein großes steinernes
Haus geleget würde, da man Capitalia ja nicht
beßer alß auff solche immobilia legen kan.
(3) auch auff die Weyse ein stetiges Andencken bleibt.
Solte aber die Fr. Geh. Räthin dazu nicht
zu disponiren seyn, oder der Vormünder ihren dissensum
dißfalls vorschützen, so hätte ich noch diesen Vorschlag,
daß der H. HoffRath Stryk dieses Capital
aus der Sache kommen solte: Hingegen sorge ich auch,
wenn ichs einwillige, daß es mir künfftig zu ei-
nem praejuditz gereichen, und die Vormünder ihnen
anmaßen möchten, über die Sache noch weiter zu dis-
poniren und leges vorzuschreiben. So wäre denn
nun meine Bitte, ob Ew. Gnaden wohl geruhen
wolten mit H. Lysio daraus zu conferiren, und
etwan mit der Fr. Geh. Räthin selbst daraus
zu sprechen, nemlich daß Sie es bey dem einmahl
gethanen Vorschlage möge bewenden laßen, weil
(1) der Herr Geh. Rath ja selbst ein Capital zu
dem Stifft legiret, und ich also gemeynet, ich
könne keinen beßern Vorschlag thun, als es zu einer
solchen Sache anzuwenden, darauff des Herr Geh.R.
sein gemüth selbst gerichtet gewesen.
(2) Es auff die Weyse auff ein großes steinernes
Haus geleget würde, da man Capitalia ja nicht
beßer alß auff solche immobilia legen kan.
(3) auch auff die Weyse ein stetiges Andencken bleibt.
Solte aber die Fr. Geh. Räthin dazu nicht
zu disponiren seyn, oder der Vormünder ihren dissensum
dißfalls vorschützen, so hätte ich noch diesen Vorschlag,
daß der H. HoffRath Stryk dieses Capital