einige andere Denenselben bekante Standes-Personen, verstehen möchten;
so würde es so schwer nicht seyn, einen solchen Mann zu erhalten, und
aus so gar gefährlichen Stricken zu erretten. Die so etwas contribuirten,
müsten um seine umständewißen, welche ich sonst annoch sehr ver-
borgen halte, um ihm keine Gefahr zuzuziehen. Könten doch solche pen-
sionen dahin restringiret werden, daß sie auf seinen aufenthalt hieselbst
oder doch in teutschland giengen; damit solche, wenn er etwa in Engeland
ginge, und da seine versorgung finden möchte, oder wenn er gar nach
Venedig ginge, cessireten. Finden aber Ev. Hochgr. Gn. meynen Vorschlag
nicht gut, oder meynen, daß es nicht thunlich, so sey es nicht geschrieben.
Ich sehe die Seele des Mannes, ja auch seine Person in großer Gefahr,
weil es ihm noch am besten, neml. am Glauben fehlet, darum erkühne
ich mich diesen Vorschlag zu thun. Ich bitte nochmals um baldige ant-
wort als
Ewr. Hochgr. Gn.
Gebetschuld[iger] u. unterthäniger
Aug. Hermann Francke.
 

Abgedruckt in: Schmidt, Berthold, Meusel, Otto (Hrsg.): A. H. Franckes Briefe an den Grafen Heinrich XXIV. j.L. Reuß zu Köstritz und seine Gemahlin Eleonore aus den Jahren 1704 bis 1727 als Beitrag zur Geschichte des Pietismus. Leipzig 1905, S. 28-30.