hinlänglich, dazu von einem Manne gestellet, deßen untheologi-
scher Wandel allen kund und offenbahr ist, und der Hohe
ursache hette sich zuvor selbst zu bekehren, ehe er andern
etwas aufbürden wolte. 4.) Das Leiptziger Responsum wird
zwar beygeleget aber die andern Schreiben vom Consistorio
und der Universität Leipzig sind weggelaßen. Denn da man
in dem ersten Responso nichts gewißes und gründliches wieder
mich gefunden, hat um genauere und gantz eigentliche[re]
erkundigung einzuziehen, das Consistorium und Universität
auf Gewißen befraget, ob ich heterodoxe in Leipzig ge-
lehret, worauf man aber in beyden Responsis die antwort
von sich abgelehnet, unter dem fürwand, daß die Acta nach
Dresden verschicket weren, da man es doch nothwendig hette
wißen müßen, wenn in den Actis ich einer irrigen Lehre
überführet worden were. Nun kan ich aber allen Trotz
bieten, die mir aus den gantzen Leiptziger Actis etwas Böses
und irriges darthun wollen, habe auch von sicherer Hand
nachricht, daß dißfals meine Unschuld aus den Actis von
dem Geheimbden Raths Collegio in Dresden erkant sey, wie
auch so wol die Theologische Facultät in Leipzig, als auch
die Universität in ihrem Bericht nach Dresden viritim
bekand, daß man, nachdem so wol die Zeugen, als ich selbst
abgehöret worden, mich keiner Heterodoxiae beschuldigen
können. 5.) Auch in diesem beygelegten Leipziger Re-
sponso wird ein jeder unpassionirter die Affecten leicht erken-
nen können. Denn da man meiner Persohn wegen befra-
get worden fället man auf andere, die diß und jenes
solten gelehret haben, benennet aber auch solche Lehr-
Sätze die an sich selbst, und wenn sie recht erkläret wer-
den, nicht irrig sind, und da man mich einer unhöfflich-
keit beschuldiget, geschiehet es umb des willen, daß ich in
meiner in allen rechten gegründeten Apologia die reine
Wahrheit gesaget, und dennoch muß man in eben dem-
selbigen Schreiben bekennen, daß man nicht gemei-
net seye mich an meiner Beförderung zu hindern, welches
von