bestimmte Dr. J. A. Urlsperger seine Besoldung zu 60 Pfund. 20 Pfund musten von der Säge und MahlMühle genom-
men werden. Rabenhorst erlaubte sich 30 Pfund für sich davon zu nehmen. Daraus entstandt neue Erbitterung.
Das was Bolzius und Lemcke suchten in der Stille auszumachen, das verbreitete Triebner mit Ungestüm unter
die Leute. Der sel. Senior Dr. Mühlenberg //war// von Augsburg aus ersucht //worden//, eine Reise nach Georgien zu machen, die
EbenEzerischen Unruhen zu stillen 1774 //1775// es half aber wenig[.] Dr. Urlsperger glaubte allen Berichten
des Pastor Triebners, Rabenhorst fand gar kein Gehör, und den Senior Muhlenberg erklärte Dr. Urlsperger für einen
partheyischen Mann ohne allen Beweis. Als die sel. Frau Lemckin starb, so kam Rabenhorst mit thränenden Augen nach Eben-
Ezer und gieng in das damals leere große höltzerne Haus des sel. Boltzius und bethete für sich. Die LeichenVersammlung
hätte er nicht begleiten können, der Grimm des Triebners und seiner Parthey war zu heftig, um dieses zu wagen.
Ein solcher übler Mann war Rabenhorst nicht, wie ihn Triebner beschrieben hat. Zur Genauigkeit und
manchen unrechten Dingen wurde er von seiner Gattin verleitet, die sehr geitzig war, und ihm vielen Kummer machte.
Ob er irrige Lehren geprediget hat wie ihn Triebner in seinen EbenEzerischen Todesthälern beschuldigt, ist ungegrün-
det, ich habe manche Leute gefragt, die Partheyen sind aber durch die Streitigkeit in einer solche geistliche Blindheit
verfallen, daß man nichts gewisses erfahren konnte. – Als Rabenhorst aus der Zeit gieng jauchtzte Triebners
Parthey, und manche seiner Anhänger erkühnten sich VerdammungsUrtheile über den Rab[enhorst] zu fällen. Die Aeltern verboten
ihren Kindern zur Rabenh[orstischen] Leiche zu gehen, manche bey Straffe. –
Um wieder auf das Capital zu kommen, so ist es zur Erhaltung des evangelischen GottesDienstes von Deutsch-
lands christlichen Wohlthätern bestimmt worden. Diese Verfassung hört nach meinem Ende auf, und die Leute haben kein
Recht es an eine andere Denomination zu bringen, es würde auch für einen englischen Prediger bey weiten nicht zureichen.
Keine Denomination kann eine andere verbinden oder zwingen wollen ihr ihre Fonds zu geben, noch für sie zu sammlen und bey
zutragen. Die Constitution und GewissensFreyheit ist dagegen. Es kann die Sache nur vor einer Federal Court
ausgemacht werden, welche auswärtige Angelegenheiten schlichtet. Meinen Sohn kann es nicht aufgetragen werden, er würde
sich offenbarer LebensGefahr aussetzen. Er bleibt auch nicht hier und kann nicht wegen der ergrimmten unchristlichen und feindse-
ligen Menschen hier bleiben. Es würde vielleicht in den nördlichen Staaten ein aufrichtiger Mann zu finden seyn. Die Vollmacht
müste durch königl. Siegel bestätiget werden, so könnte das hiesige Government den Foderungen des hochwürd. Directoriums
des WaisenHauses nicht widerstehen, und alles AdvocatenGeschwätz dagegen würde fruchtlos seyn. Dann müste es als Missions
Sache betrachtet werde. Seit vielen Jahren hat sich der meiste Theil der hiesigen Leute so übel verhalten, daß ich kaum
das Heil. Abendmahl öffentlich verwalten kann. Leute die in offenbahren herrschenden Sünden leben, können doch ohnmöglich hinzu gelassen
werden, so lange sie in einen so traurigen Zustande hartnäckig beharren.
Wenn man gerne angenehmere Nachrichten hören möchte, so müste ich wider die Wahrheit und Gewissen schreiben. Im Jahr
1791 ward von einigen bischöflichen Herren in Savannah das Waisenhaus welches der verklärte George Whitefield stiftete mit
Gewalt weggenommen, und den frommen Prediger Revd. Mr. Johnston welchen die sel. Countess de Huntingdon nach Georgien
gesendet hatte, daraus vertrieben und wider das Civil Gesetz (civil Law) noch darzu ins Gefängnis gesetzt. Er gieng von hier nach
Charleston in S[üd] Carolina und dann nach Neu Engelland, wo er viel Freunde des sel. Whitefields fand. Jene üblen Geister denn
sie begiengen einen würcklichen Raub, sind vor einigen Jahren vor der Federal Court in Charleston gesucht, und zur WiderErstat-
tung des Geraubten verbunden worden. Sie waren es aber nicht vermögend alles wieder herzustellen. Unter diesen Gentlemen,
wie man sie hier nennt, war auch William Stephens ein OberRichter der mir ehemals den Charter zur EbenEzerischen K[irche] in Augusta
überbrachte. Er bewies sich zwar geneigt gegen mich, ich kann aber seine That die er an dem WaisenHause mit andern ausübte, noch
seine übrigen Handlungen durchaus nicht gut heißen. Er war fast beständig Grand Master der FreyMaurer. Er starb zu Ausgange des
Augusts im vorigem Jahre, und schändete noch in seinen letzten LebensJahren seinen ehemaligen Charackter durch beständige Trunckenheit,
welche auch sein Ende beschleunigte. Er erreichte 68 Jahr. Seine Vorfahren erreichten mehrere Jahre, sie führten auch ein anderes Leben.