zum Schmauß gehen, noch einen Schmauß
geben solte, so ihm lieb war. Nachdem kam
Collegae filia u. besuchte meine Frau. Ich merckte
gleich, daß sie vielleicht forschen solte, warum
ich affinem nicht hätte zum Schmauß gehen laßen.
Sie kam auch so lange im reden herum, biß Sie
mit guter Manier auf das chapitre kam,
u. sagte: Ihr Bruder gäbe seinen access-Schmauß
u. hätte gehofft meinen Schwager dabey zu
sehen, wüßte aber nicht warum er so unglückl.
wäre, daß er es abgeschlagen. Ich fragte:
Was hat es denn für eine Bewandniß damit?
Rp. Wenn einer in das Gymansium komt, muß
er einen Schmauß zum Einstand geben. Rp.
Worinn bestehet denn der? Rp. Man giebet
den Gymnasiasten in der Classe darein man
introduciret worden, nichts als Bier, Brod
u. Toback, weiter hat es gar nichts zu sagen.
Sie sitzen und verzehren das, ein jeder legt noch
etwas Geld dazu, daß es dem introducirten
nicht schwehr wird. Dann laßen sie Musicanten
dazu holen und tantzen. Es geht gantz ehrbar da-
bey zu. Rp. Wer hat denn das Gesetz gegeben,
daß ein Ankömmling muß einen access-Schmauß
geben? Rp. Sie selber untereinander. Rp. Werden dann
solche Üppigkeiten der Gymnasiasten von den Superio-
ribus erlaubt? Rp. das ist ein Uhralter Gebrauch, u.
wer es nicht thun wolte, der würde tausend Verdruß
davon haben. Man müßte doch jungen Leuthen eine Lust
laßen. Ich antwortete: Ich rathe einem jeden, er
komme ja nicht und muthe meinem Schwager zu, einen ac-
cess-Schmauß zu geben, ich werde es absolute nicht ge-
schehen laßen, und solte sich einer unterstehen, ihm den
geringsten Verdruß drüber zu machen, so versicherte ich
solche messures zu nehmen, daß es ihnen reuen würde,
ich ließe die Sache an Serenissimum gelangen,
geben solte, so ihm lieb war. Nachdem kam
Collegae filia u. besuchte meine Frau. Ich merckte
gleich, daß sie vielleicht forschen solte, warum
ich affinem nicht hätte zum Schmauß gehen laßen.
Sie kam auch so lange im reden herum, biß Sie
mit guter Manier auf das chapitre kam,
u. sagte: Ihr Bruder gäbe seinen access-Schmauß
u. hätte gehofft meinen Schwager dabey zu
sehen, wüßte aber nicht warum er so unglückl.
wäre, daß er es abgeschlagen. Ich fragte:
Was hat es denn für eine Bewandniß damit?
Rp. Wenn einer in das Gymansium komt, muß
er einen Schmauß zum Einstand geben. Rp.
Worinn bestehet denn der? Rp. Man giebet
den Gymnasiasten in der Classe darein man
introduciret worden, nichts als Bier, Brod
u. Toback, weiter hat es gar nichts zu sagen.
Sie sitzen und verzehren das, ein jeder legt noch
etwas Geld dazu, daß es dem introducirten
nicht schwehr wird. Dann laßen sie Musicanten
dazu holen und tantzen. Es geht gantz ehrbar da-
bey zu. Rp. Wer hat denn das Gesetz gegeben,
daß ein Ankömmling muß einen access-Schmauß
geben? Rp. Sie selber untereinander. Rp. Werden dann
solche Üppigkeiten der Gymnasiasten von den Superio-
ribus erlaubt? Rp. das ist ein Uhralter Gebrauch, u.
wer es nicht thun wolte, der würde tausend Verdruß
davon haben. Man müßte doch jungen Leuthen eine Lust
laßen. Ich antwortete: Ich rathe einem jeden, er
komme ja nicht und muthe meinem Schwager zu, einen ac-
cess-Schmauß zu geben, ich werde es absolute nicht ge-
schehen laßen, und solte sich einer unterstehen, ihm den
geringsten Verdruß drüber zu machen, so versicherte ich
solche messures zu nehmen, daß es ihnen reuen würde,
ich ließe die Sache an Serenissimum gelangen,
ehe