daß ich dem Herrn Thilo die von ihm verschriebene Artzeney zwar
gantz, die darzu geschenckte Richtersche Artzeney mit seiner
Einwilligung nur halb gegeben hatte: dadurch konte ich
so wol Herrn Mayers als auch anderer Leute Gemüth besänffti-
gen, daß nun alles wieder scheint stille zu seyn. Auch
gedecke ich, für die Gemeine zum Gebrauch des Herrn Mayers
einige Artzeney oder viel mehr simplicia in Charles-Town
kauffen zu laßen, bis etwa diejenige ankommt, welche
ich in s. Namen von Sr. HochEhrwürden, dem Werthen
Herrn HoffPrediger Ziegenhagen, und Herrn Sen. Urlsperger ausge-
bethen habe. Es würde sehr großen Schaden haben, wenn Herr
Mayer von uns zöge, u. ist es meine Pflicht, demselben
so viel möglich vor zu beugen. Herr Thilo sagt, das Ver-
trauen der Leute zu ihm würde sich wol finden, das
sey er versichert, wenn er nur den Leuten, wo nicht gra-
tis, doch für ein weniges dienen könte, u. wünschte
daher, daß er von den Herren Trustees oder sonst s. subsi-
stence bekommen könte; denn wolte er wenig oder nichts
für Artzney u. Mühe fordern. Von mir hat er nicht nur
nach- sondern auch wol über Vermögen Beyhülffe bekommen,
welches aber in diesem theuren Lande zu s. Unterhalt
nicht zu länglich ist. Ob er gleich an mir gar man-
ches zu tadeln weiß, u. sich nicht so christlich und
erbaulich wie andere fromme Glieder der Gemeine be-
weiset, so laße ichs ihm doch nicht entgelten, sondern
wünsche von Hertzen im Stande zu seyn ihm viel zu thun