einziehen, und durch denselben gegenwärtig bey des
damaligen Statthalters Hochwürden gegen die vor-
seyende ungerechte Proceduren eine nachdrückl. Vor-
stellung thun lassen, und, da solche nichts verfangen,
darauf am Chur-Mayntzischen Hofe durch ein ernstli-
ches Schreiben über ein solches unerhörtes Tractament
eines unschuldigen Evangelischen Lehrers //sich// höchstens be-
schweret, und dessen gerechte Ahndung Ihme vorbehalten
hat. Es geschahe auch dem Seligen ein Antrag we-
gen einer an dem Coburgischen Gymnasio vacanten
Profession; deßgliechen liessen Ihn Se. Hochfürstl.
Durchl. der damalige jüngere Hertzog zu Sachsen-
Weimar ersuchen, die Stelle eines Hof-Predigers bey
Ihnen anzunehmen; Allein, da dem Seligen noch in
Erfurt, und zwar an eben dem Tage, an welchem Er
den Befehl erhalten, sich innerhalb zweyen Tagen
aus der Stadt zu begeben, im Namen des Chur-Bran-
denburgischen Hofes angezeiget worden, daß man
Ihn, so ferne Er in Erfurt nicht wolte geduldet wer-
den, in Chur-Brandenburgischen Landen gar willig
aufnehmen würde; hielt Er sich verbunden, den Aus-
gang solches gnädigsten Anerbietens fürs erste zu
erwarten, ehe Er sich anderweits einliesse. Dar-
auff erfolgete auch wircklich, nach wenig Wochen, die
Designation desselben zu der Professione Graecae
& Orientalium Linguarum, bey der damals erst
hier in Halle anzulegenden Universität, wie auch zu
dem Glauchischen Pastorat. Nachdem Er nun von
Gotha aufgebrochen, und über Halberstadt, Quedlin-
burg und Magdeburg sich nach Berlin begeben,
hielt Er sich daselbst bis zu Anfang des folgen-
den 1692.sten Jahres auf, da Er, nach ausgefer-
damaligen Statthalters Hochwürden gegen die vor-
seyende ungerechte Proceduren eine nachdrückl. Vor-
stellung thun lassen, und, da solche nichts verfangen,
darauf am Chur-Mayntzischen Hofe durch ein ernstli-
ches Schreiben über ein solches unerhörtes Tractament
eines unschuldigen Evangelischen Lehrers //sich// höchstens be-
schweret, und dessen gerechte Ahndung Ihme vorbehalten
hat. Es geschahe auch dem Seligen ein Antrag we-
gen einer an dem Coburgischen Gymnasio vacanten
Profession; deßgliechen liessen Ihn Se. Hochfürstl.
Durchl. der damalige jüngere Hertzog zu Sachsen-
Weimar ersuchen, die Stelle eines Hof-Predigers bey
Ihnen anzunehmen; Allein, da dem Seligen noch in
Erfurt, und zwar an eben dem Tage, an welchem Er
den Befehl erhalten, sich innerhalb zweyen Tagen
aus der Stadt zu begeben, im Namen des Chur-Bran-
denburgischen Hofes angezeiget worden, daß man
Ihn, so ferne Er in Erfurt nicht wolte geduldet wer-
den, in Chur-Brandenburgischen Landen gar willig
aufnehmen würde; hielt Er sich verbunden, den Aus-
gang solches gnädigsten Anerbietens fürs erste zu
erwarten, ehe Er sich anderweits einliesse. Dar-
auff erfolgete auch wircklich, nach wenig Wochen, die
Designation desselben zu der Professione Graecae
& Orientalium Linguarum, bey der damals erst
hier in Halle anzulegenden Universität, wie auch zu
dem Glauchischen Pastorat. Nachdem Er nun von
Gotha aufgebrochen, und über Halberstadt, Quedlin-
burg und Magdeburg sich nach Berlin begeben,
hielt Er sich daselbst bis zu Anfang des folgen-
den 1692.sten Jahres auf, da Er, nach ausgefer-
tigter