Dortmund
lern, daß Magistrat ihm in ei-
nem abermaligen Decret alles privat informiren
gäntzlich bey harter straf verbiethen würde.
2. Muller war dem Verbot sofort gehorsam
u. lies die Kinder von sich.
3. etliche der Kinder weineten sehr; etliche
wolten gar nicht von ihm; etl. gingen von
sich selbst paar weise zum Bürgermeister,
der sie aber nicht admittiret
4. Die Eltern machten sich mit suppliciren
auch viel Mühe.
5. D. Joch hatte ihn 2 Jahr mit Woh-
nung versorget u. iährl. 22 Thaler vor ihn
bezahlet, u. hatte ihm öfters zu Tisch
6. D. Joch wurde heiml. u. öffentl. des
Mullers wegen verspottet u. verlästert.
weil er ihn aufgenommen u. geschüzet.
7. D. Joch muste sich, wieder seinen Willen,
stellen, als ob ihm Müllers fata nichts anging,
wolte er ihn, Müllern, seine plagen nicht
größer machen, indem alles, was Mullern
widerfuhr, ihm Jochen zum tort geschah.
1714
gäntzlich bey harter straf verbiethen würde.
2. Muller war dem Verbot sofort gehorsam
u. lies die Kinder von sich.
3. etliche der Kinder weineten sehr; etliche
wolten gar nicht von ihm; etl. gingen von
sich selbst paar weise zum Bürgermeister,
der sie aber nicht admittiret
4. Die Eltern machten sich mit suppliciren
auch viel Mühe.
5. D. Joch hatte ihn 2 Jahr mit Woh-
nung versorget u. iährl. 22 Thaler vor ihn
bezahlet, u. hatte ihm öfters zu Tisch
6. D. Joch wurde heiml. u. öffentl. des
Mullers wegen verspottet u. verlästert.
weil er ihn aufgenommen u. geschüzet.
7. D. Joch muste sich, wieder seinen Willen,
stellen, als ob ihm Müllers fata nichts anging,
wolte er ihn, Müllern, seine plagen nicht
größer machen, indem alles, was Mullern
widerfuhr, ihm Jochen zum tort geschah.
1714
G. C. Müllers Br. an Prof. Fr. 1714d. 9 Dec.