Heiligen Geistes, Erfurth ver-
ließ, und sich zu den Sei-
nigen nach Gotha wendete.
Dieses Durchl. Hochfürstl.
Hauß zu Sachsen-Gotha
war nun im Begriff//entschlossen,// die-
sen treuen Knecht Gottes so
fort in dero Landen zu accom-
modiren, gleichwie es auch vor-
hero durch einen dero hohen
Minister in Erfurth von
dem Verlauff der Sache ge-
naue Kundschafft einziehen,
und durch denselben gegen-
wärtig bey des damahlig-
gen Statthalters Hoch-
würden gegen die vor-
seyende ungerechte Proceduren
eine Nachdrückliche Vorstellung
thun laßen, und, da solche
nichts verfangen, darauff
am Chur-Mayntzischen Hoff
durch ein ernstliches Schreiben
über ein solches unerhörtes
Tractament eines unschuldi-
gen Evangelischen Lehrers
höchstens beschweret, und deßen
gerechte Ahndung ihme vor-
behalten hat. Es geschahe
auch dem Seeligen ein An-
trag wegen einer an dem
Coburgischen Gymnasio vacanten
Profession; deßgleichen ließen
Ihn S. Hochfürstl. Durchl. der
jüngere Hertzog zu Sachßen-
Waymar ersuchen, die Stelle
eines Hoff-Predigers bey
Ihnen anzunehmen; Weil aber
//Alleine da// dem Seeligen noch in Erfurth,
und zwar