1. August Hermann Franckes Lebenslauf [1690/91]
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große texte auff einmahl, und dieselbe zu unserer mehren Erbauung traetiren wolten. Die praxis selbst gab uns auch immer ein mehrers an die Hand, daß wir also immer eifferiger wurden, dieses Collegium mit Ernst zu treiben, auch gewisse leges, wie in oben erwehnten andern collegiis bräuchlich, unter uns zu Bestetigung und fort- pflantzung des collegii auffzurichten, welche den zweck des Collegii und die Ordnung so darinnen solte observiret werden, vor äugen legten. 109 ( 218 b ) Da ward nun das Collegium immer stärcker, und funden sich auch von denen studiosis, welche baten als Auditores mit zugelassen zu werden. Daher uns bald die Stube zu klein ward, und wir uns nach einem größerem platz umzusehen genöthiget waren. Insonderheit da dazumahl selbiges Collegium von vielen auch von denen Hn. Professoribus gar wol auffgenommen, und als gar nützlich angesehen ward, so daß sie uns auch ihrer Gegenwart würdigten, und zu fernerem Fleiß anmahneten. 110 Hierzu kam, daß erwehnter H. L. Antonius, auff dessen Stube es gehalten ward, nach weniger zeit zum Reiseprediger von J. Hochf. Durchl. [.. .] lu bestellet ward, daß wir auch daher eine ände- rung zu machen genöthiget wurden. Begrüsten demnach Hn. D. Yal. AJberti, Theol. Prof. Extraord. zu Leipzig, daß er das Directorium des erwehnten Collegii Philo- biblici auff sich nehmen, und ( 219 a ) in seiner wohnung uns einen platz dazu ein- reumen möchte. 112 Beydes wurde von Ihm mit allem willen eingereumet, daß er nicht allein selbst ordentlicher weise unserm collegio als Director beywohnete, sondern auch nach geendigter lection uns seiner censur und anmerckung über den tractirten text würdigte. 113 Solches erweckte die studiosos so sehr, daß sie sich damahls in sehr großer Frequentz bey dem Collegio als Auditores einfunden, auch da sie vor dem Beschluß des Collegii vom fiscali Collegii ordentlich dazu gebeten wurden, ihre observationes auch mit beytrugen. So ward auch die zahl der magistrorum als membrorum Collegii immer stärcker, daß also damahls solches Collegium so wol mit großem Eiffer als vieler Vergnügung und nicht ohne Nutzen fortgesetzet ward, 114 daß auch so wol einige von den Hn. Professoren, als von fremden Orten kommende angesehene Männer ihre hertzliche Vergnügung, so sie darüber hatten, durch ihre offt-
109 Die ersten Statuten sind nicht auffindbar. Sie wurden mehrfach umgearbeitet. Die erste erhalten gebliebene Form stammt aus dem Jahre 1687 (vgl. Illgen, a.a. O., S. 10 ff. und die Abschrift AFSt A 159: 7).
110 Francke nennt Otto Mencken (1644—1707), Professor der Moral und Herausgeber der Acta eruditorum lipsiensia, bei dem Francke und Anton seit 1686 ihren Mittagstisch hatten (vgl. Lebensnachrichten, a.a.O., S.60), und Anton Günter Heshusius (1638—1700), Professor der aristotelischen Philosophie (vgl. Lebensnachrichten, a.a.O., S.61). Anton erwähnt in seinem Bericht die Professoren Johann Cyprian (vgl. vorl. Ausg., S. 15), Joachim Feiler (vgl. vorl. Ausg., S. 21) und Christophorus Pfautz (1645—1711), Professor der Mathematik (Anton, a.a.O., S. 11). Alle genannten Professoren waren Mitglieder des Großen Fürstenkollegiums, in das Anton 1684 aufgenommen worden war (vgl. Chr. E. Sicul, Das Große Fürsten-Collegium, Leipzig 1717).
111 Der Name wird in der Handschrift nicht genannt. Es ist Friedrich August von Sachsen (1670—1733), der spätere Kurfürst von Sachsen und König von Polen August II. (der Starke). Anton verließ Leipzig am 26. April 1687, um den Prinzen auf seiner Reise durch Frankreich und Spanien zu begleiten (vgl. Illgen, a.a.O., S.22).
112 Valentin Alberti (1635—1697), seit 1672 außerordentlicher Professor der Theologie in Leipzig. Das Kolleg fand bereits seit dem 16. Februar 1687 bei ihm statt. 1690 legte er den Vorsitz nieder und wurde neben Carpzov der schärfste Gegner des Pietismus in Leipzig (vgl. Illgen, a.a.O., S.29).
113 Vgl. das Protokoll der Sitzung vom 29. Juni 1687 bei Illgen, a.a.O., S.5411.
114 Vgl. die Liste der ersten Mitglieder bei Illgen, a.a.O., S.36ff.