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I. Biographisches

Es wurden also den 13. Sept. dieses 1696sten Jahres / war der 14. Sonntag nach Trinit. auff einmal zwey Tische der armen Studiosorum angerichtet. Denen Studiosis ward eine gute Tisch-Ordnung vorgeschrieben / damit es alles ordentlich und wohl zugienge / und wurden aus denenselben die Praeceptores für die Armen-Schule ge­nommen / daß also eins dem andern die Hand bieten mußte. 11

XX.

Bey Vermehrung der Anzahl der Classen, und Anlegung der Studenten-Tische mußte man nothwendig weitern Raum suchen / als man in dem einen Hause dazu hatte / daher man das allernäheste Hauß noch dazu miethete / und den Oeconomum dahinein ziehen liesse / indem man die Höfe zusammen in einen führete. Darnach kauffte man solches Hauß für Dreyhundert Thaler / welches sich desto bequemer mit dem andern in eines bringen Hesse / dieweil diese beyden Häuser und angelegene beyde Gärten anfangs zu einem Hause und Garten erbauet und angeleget / und nur nach der Zeit von einander gesondert worden.

XXI.

Wie mit denen vor die Thür kommenden Bettel-Leuten zuerst der Anfang ge- machet ist / so sind auch nicht allein die Kinder / sondern auch alte unvermögende Leute nach der Zeit immer fleissig beobachtet worden. Und da man ihnen zu Anfangs nur des Donnerstags einige Gaben ausgetheilet / hat man darnach den Dienstag auch dazu gethan; Jetzo aber werden sie tägUch in der Mittags-Stunde catechisiret / und empfangen darauf! ihre Gabe.

( 24 ) Die von frembden Orten mit Briefen kommende Bettler werden/so sie Vormit­tag kommen / umb 11. Uhr / so sie aber Nachmittag kommen umb fünff Uhr bey Som­mers Zeit (und wenn die Tage kürtzer sind / umb vier oder drey Uhr) zusammen be- schieden / da sie gleichfalls erst im Worte GOttes unterrichtet / und darnach begabet werden. Wie aber diese Sache endhch zu einer beständigen guten Verfassung gedie­hen / ist aus beyhegender Glauchischen / vom HochlöbHchen Consistorio des Hertzog- thums Magdeburg confirmirten Allmosen-Ordnung sub Lit. A. und einer andern kleinen Nachricht sub Lit. B. zu sehen. 12

XXII.

Nicht weniger ist auch Sorge getragen / daß die angefangne Armen-Schule con- tinuiret und in bessern Stand gesetzet werden möchte. Dahero man anfängUch zwey Classen daraus gemachet / und sie in die arme Knaben- und arme Mägdgen-Schule abgetheilet. Als diese auch zu starck geworden / hat man sie wieder der Grösse und dem Alter nach vertheilet. Daher sind vier Classen oder Armen-Schulen worden / nehmlich eine für die Grossem und eine für die kleinern Knaben / deßgleichen eine für die grossem und eine für die kleinern Mägdgen / welche vier Classen auch be-

11 Über die Einrichtung der Freitische und die dort eingeführte Ordnung hat Francke 1699 einen eigenen Bericht herausgegeben, der dann mehrfach in erweiterter Form erschien (vgl. Der von Gott in dem Waysenhause zu Glaucha an Halle / für ietzo auf 500 Personen / zuberei­tete Tisch nach seinem Anfang, Fortgang und gegenwärtigen Zustand und eingeführte Tisch­ordnung kürtzlich beschrieben, Halle 1717).

12 Die Glauchische Almosenordnung erschien 1697 (vgl. Fußstapfen, S. 84119). Bei der zweiten Nachricht handelt es sich um dieGlauchische Anstalt für die ixembde, arme Exu­lanten / Abgebrannte etc., 1697 (vgl. Fußstapfen, S.91f.).