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I. Biographisches
lit. D. zubefinden. Das Privilegium aber / die Accise betreffend / war bereits Anno 1697. conferiret / wie aus den Beylagen sub lit. E. zuersehen. 14
XXXI.
Wie nun der getreue GOtt für die unerzogene Waysen so väterlich gesorget / so hat er auch das Hertz eines vornehmen Christlichen Herrn erwecket / von seinen Mitteln eine Stifftung zumachen für einige arme Wittben / und solche unter meine direction zugeben. 15 Hierzu ist Anno 1698. im Frühling ein Hauß in der so genannten Gommer- Gasse zu Glaucha gekauffet worden / welches den Sommer über vergrössert und aus- gebauet wurde / daß vier Wittben mit einer Magd und Auffseher gar gemächlich drinne wohnen können. Daher auch den 19. Sept. 1698. die erste Wittbe darein gezogen / und bald darauf noch drey andere.
XXXII.
Daher werden in diesem Wittben-Hause vier Wittben also unterhalten / daß nebenst freyer Wohnung / Holtz und Licht / eine jede Wittbe an statt der Speise wöchentlich zwölflf Groschen / und jährlich ein Hembde nebst einem Paar Schuhe / auch alle zwey Jahr / wenn es nöthig / ein neu Kleid bekömmt.
Wenn sie was arbeiten / es sey nähen oder spinnen / und damit was verdienen / so mögen sie solches behalten und zu ihrem eignen Nutzen anwenden. Den Garten / der am Hause ist / dürffen sie auch zu ihrem Unterhalt mitbrauchen.
XXXIII.
Diesen alten Wittben wird nicht nur ein Christlicher Studiosus, welcher täglich zwey Bet Stunden mit ihnen hält / und in GOttes Wort sie unterrichtet / sondern auch eine Magd gehalten / die ihnen an die Hand gehet / was sie nöthig haben / ein- kauffet / und sie / wenn sie etwa kranck sind / wartet.
XXXIV.
Es besorget auch dieselben der zu den Anstalten bestellte Medicus, der ihnen in ihrer Kranckheit Artzneyen verschreibet / welche ihnen denn frey angeschaffet werden.
(30) XXXV.
Der Endzweck dieser Anstalt ist / daß diese arme Wittben nicht nur auf ihr Alter ihre Verpflegung haben / sondern auch sonderlich für die Wolfarth der Stadt und des gantzen Landes / wie auch für die Hohe Landes-Obrigkeit und gantze Christliche Kirche fleißig beten sollen.
14 Vgl. Fußstapfen, S.91—101; Deppermann, a.a.O., S. 100ff.
15 Es war der Baron Carl Hüdebrand v. Canstein (1667—1719), der seit 1697 zu den eifrigsten Förderern Franckes am Berliner Hof gehörte (vgl. Kramer, A. H. Francke, II, S.25ff.).