2. Die Fußstapfen Gottes, 1701

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wohl angefangen als fortgesetzet worden. Dazu sind nun Anno 1698. im Monat Sept. die von S. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg gnädigst ertheilte Privilegia des Waysen-Hauses kommen / welche einige so anf" 46 ) gesehen haben / als wenn von solcher Zeit an das gantze Werck nun sein gewisses Einkommen zugewarten hätte / und demnach gar nicht mehr in solchen harten Umbständen geführet werden dürffte.

Gleichwie ich denn in Erlangung der gnädigsten Privilegien den Finger GOttes so klärlich erkannt / daß mich allerhand vermessene Judicia, so davon gefället worden / in meinem Lauff gar nicht geirret; Also erkenne ich auch in der Wahrheit das gute / so GOtt dem Waysen-Hause dadurch zufliessen lassen / mit danckbarem Gemüthe gegen GOtt und Menschen.

Es lässet sich aber solches keinesweges dahin extendiren / als wenn die Führung des gantzen Wercks eine andere Gestalt gewonnen hätte. Denn erstlich sind die Privilegia nicht so fort in einigen Schwang kommen. Ja viele unter denenselben sind biß auff diese Stunde noch gar nicht brauchbar worden. Einige haben noch dazu einen mehrern Verlag erfordert / z. E. die Auffrichtung der Apotheke und des Buchladens. 17

Das meiste schiene von denen Collecten / die S. Churfürstl. Durchl. zu Behuff des Waysen-Hauses in allen Dero Provincien und Landen angeordnet / zuerheben zu seyn. Ob ich auch wol solches Mittel nicht verachtet / dieweil dadurch niemand gezwungen / sondern einem jeden frey gelassen wird / ob er zu dem Wercke etwas und wie viel er geben wolle; So habe ich doch anfänglich nicht sofort einige zu Ein­sammlung solcher Collecten geschickte Leute finden können; und da sich ein und ander dazu gefunden / ist doch solch Geschaffte so langsam von statten gangen / daß es biß dahero nur in Berlin und in drey Provincien angefangen und fortgesetzet worden. Daher denn leichtlich zu erachten / daß wo ein paar hundert Personen erhalten werden / dergleichen Collecte mehr eine Beyhülffe / als hinlängliche Ver­sorgung zu nennen. 18

In einem halben Jahr ist mittlerweile mehr drauff gegangen / als insgesamt von solcher gantzen Collecte eingekommen. Daher auch der Bau des Waysen-Hauses davon nicht auffgeführt werden mögen / sondern zur Speise / Kleidung und Infor­mation der Waysen-Kinder / und Unterhaltung der Armen-Schulen solche Bey­hülffe wohl zu statten kommen / wiewol sie auch dazu bey weiten nicht hin­gereichet.

In Summa: Die sämtlichen Privilegia, wenn sie zu ihrem ( 47 ) völligen Stande durch den Seegen GOTTes gebracht werden sollten / und das gantze Werck von dem unverdienten Haß / der vieles bißhero verhindert / befreyet werden möchte / werden nicht so wol mir zu gegenwärtiger Zeit / als denen Nachkommen zu statten kommen; auff welche ich auch / bey deren Unterthänigsten Suchung mehr gesehen / als auff mich selbst / und auff die gegenwärtigen Umstände.

Es ist dabey auch wohl zu consideriren / daß von der Zeit der ertheilten Privilegien das Werck auch in manchen Stücken sehr verstärcket worden / und mehrere Un­kosten erfordert. Daher auff alle Weise diejenigen geirret / welche sich eingebildet oder bereden lassen / das Werck werde von solcher Zeit her nicht mehr so im Glauben und Vertrauen auff GOttes treue Vorsorge geführet / als im Anfang / sondern man verlasse sich nun auff fleischlichen Arm / und habe schon Einkommen und Capital gnug / das Werck fortzusetzen: Durch welche falsche persuasion gleichwol manche zum Affterreden und unzeitigen Urtheil bewogen / ja dazu gebracht worden / daß sie in Meynung / nun wäre gnug und überflüßig da / mit so viel grösserer Importunität

17 Über die Bedeutung und Auswirkung der Privilegien vgl. Deppermann, a.a.O., S.lOOff.

18 Vgl. Deppermann, a.a.O., S. 106. Die Kollektenbücher befinden sich VAFSt X/I/42.