2. Die Fußstapfen Gottes, 1701
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In dieser Conferenz nun wird mit einem ernstl. Gebet der Anfang gemacht / so dann bringet ein jeder von den Mit-Arbeitern sein Memorial hervor / auff welchem er des Tages über verzeichnet / was ihm unter seiner Auffsicht vorgefallen / welches dann so fort in Überlegung gezogen / und umb beständig guter Ordnung willen / wie es abgeredet worden / auffgezeichnet wird. Wann dann ein jeder das seinige vorgebracht / und was ihm folgenden Tages zu thun gegeben / für sich angemercket / wird alles mit einem Gebet beschlossen.
II.
Das 2) Haupt-Stück der Administration bestehet darinne / daß Gott getreue / und uninteressirte Mit-Arbeiter in dem Wercke verliehen hat / wovon im obigen hinlänglicher Bericht geschehen.
III.
Bey diesem allen ist man auch 3) hillich bekümmert / daß nicht bey Abgang eines getreuen Mit-Arbeiters dem Wercke ein mercklicher Schade Zuwachse: Umb des willen man so viel als immer müglich ist / dahin siehet / daß ein jeder / dem einige Auffsicht vertrauet ist / einen andern an der Seite habe / der ihm jetzt auff bedürffen- den Fall die Hand bieten / und bey sich ereignender Veränderung an seine Stelle treten könne.
IV.
Zur Administration und Führung des gantzen Wercks gehören denn eigentlich
1.
1.) Der Director, welchem auff bedürffenden Fall 2.) Adjunctus in Pastoratu die Hand bietet. 3.) Oeconomus oder der Waysen-Vater. 4.) Inspector der Schulen.
5. ) Medicus, der auch Inf74Jspector der Apothecke / und der Krancken Pflege.
6. ) Inspector des Buchladens / welcher diesen gantz unter den Händen hat. 7.) Inspector der Studiosorum die im Waysen-Hause speisen. Diese alle kommen zu obgedachter täglichen Conferenz.
2 .
Die sämtlichen Praeceptores in denen Armen- und Waysen-Schulen / an der Zahl dreyßig. Diese halten eine wöchentliche Conferenz von ihrem Schul-Wesen bey dem Inspectore der Schulen.
3.
1.) Die Waysen-Mutter / welche bloß über die Mägdlein des Waysen-Hauses bestellet ist. 2.) die Nehe-Mutter / welche die Mägdgen im nehen / und was dahin gehöret / unterrichtet. 3.) Die über die Wäsche und übrige Reinigung der Kinder bestellte Auffseherin. 4.) Die Krancken-Mutter. 5.) Der Apothecker. 6.) Der Hoff- Meister auff dem Gütgen zu Giebichenstein. 7.) Der Becker so zugleich den Garten bestellet. 8.) Der Schneider / so im Waysen-Hause wohnet.
4.
Das Gesinde 1.) in der Küche. 2.) bey der Wäsche. 3.) bey Wartung der Krancken. 4.) beym Einheitzen. 5.) die Lehr-Jungen und Gesellen in der Apothecke / im Buch- Laden / bey dem Schneider. 6.) das Gesinde auff dem Gütgen zu Giebichenstein.
Aus dieser Verfassung ist dann leichtlich zuerkennen / daß das gantze Werck / wenn es auch gleich weitläufftiger wäre / ohne meiner distraction täglich in guter Ordnung erhalten werden möge.