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I. Biographisches

an das blosse Ermahnen nicht kehren wollen / so ist auch offenbar / daß die Landes Obrigkeit nicht so viel Mühe finden werde / alles in guter Ordnung zuhalten / und das Land löblich und wol zu regieren / mithin auch Gelegenheit haben möge / ihre Amts-Sorge / wenn die Gemüther der Menschen / durch Ausübung der Liebe mehr und mehr besänfftiget / und des Streitens und Zanckens müde werden / auf nöthi- gere Dinge als auf der Leute unnöthige Zänckereyen zuwenden: So abermals dem Lande ein grosser Nutzen seyn wird.

X.

Es wird auch der Schandfleck des Christlichen Namens durch dergleichen Ver­fassung in etwas abgethan / nemlich daß ( 78 ) man so viel Arme und Elende unter denen / die sich Christen nennen / ohne Hülffe lässet / da doch GOtt von denen / die sein Volck seyn wollen / erfordert / daß kein Armer unter ihnen seyn solle. 24 Daher es auch einer Stadt oder einem Lande zum höchsten Ruhm ausgeleget wird / wenn die Armen darinnen nicht übersehen / noch verwahrloset werden.

XI.

Das Gebet der armen Waysen und Kinder / wie nicht weniger auch der übrigen Armen / welche solcher Verpflegung gemessen / ist eine wahrhafftige Mauer und Wehr einer Stadt und eines gantzen Landes / davon zugleich so viele Thränen und Seuffzer der Armen und Elenden / welche ihnen die Noth auspresset / wenn sich niemand ihrer annimmt / abgewendet werden. GOtt straffet offt ein gantzes Land umb des Seuffzens willen der Elenden / und verschonet seiner umb ihres Gebets willen.

XII.

Es werden viele Studiosi nicht allein durch die gute Auffsicht / unter welcher sie selbst bey diesen Anstalten stehen / sondern auch durch das exercitium informandi praepariret / daß gute Schul-Leute aus ihnen werden / welche man darnach im Lande nützlich wird gebrauchen können / und kann durch solche / weil sie an eine gute methode zudociren gewöhnet / die höchstnöthige Verbesserung der Schulen nicht wenig erhalten werden / fürnemlich auch / wenn sie ins Predig-Amt kommen / und einige Auffsicht auf die Schulen mit erlangen sollten. Welches abermals dem Lande zu einem unbeschreiblichen Nutzen gereichen kann.

XIII.

Gleichwie auch die gantze Universität hieselbst zu einem realen Nutzen des gan­tzen Landes in Kirchen und gemeinem Wesen angeleget ist; Also wird dann solcher Nutzen durch die zu Verpflegung der Armen und Erziehung der Jugend gemachte Verfassung nothwendig in so weit befördert / als der Universität ein Zuwachs durch dieselbe geschiehet. Dieser aber mag nicht geleugnet werden / wenn man erweget / daß 50 / 60 / 70 / biß 80. Studenten zu gleicher Zeit im Waysen-Hause der freyen Kost genossen / welches ja so viel ist / als wenn eben so viel Stipendiaten hier gehalten würden; Zugeschweigen wie viele noch um der Anwartung willen auf ( 79 ) solche beneficia sich hieher gewendet / und wie sehr demnach dadurch der numerus der Studiosorum Theologiae vermehret worden.

24 Vgl. 5. Mose 15,4.