2. Die Fußstapfen Gottes, 1701
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XIY.
Was insonderheit der Stadt Halle und der Glauchischen Gemeine für geistlicher Nutzen aus dem gantzen Wercke zugewachsen / ist offenbar am Tage / und wird es niemand in Abrede seyn können / es sey denn / daß er durch Neid oder einen atheistischen Sinn getrieben / für nichts achten wollte / daß so manche arme verlassene Waysen auffgenommen / und zu GOttes Ehren erzogen / allen und jeden in der Stadt und in den Vorstädten sich befindenden Armen so wol Erwachsenen als Kindern zu hinlänglichem / nicht allein öffentlichen / sondern auch besondern Unterricht die Thür auffgethan / und verschiedene Schulen veranstaltet und eröffnet sind.
Es ist biß auf diese Stunde bey der Gemeine zu Glaucha noch nicht so viel Verfassung / daß ein Küster dergestalt salariret würde / daß er davon sein Leben hinbringen könnte / wenn er nicht ein Handwerck darbey hat. Durch diese Anstalten aber ist der Gemeinde auch dißfalls die Hand geboten / daß man einen geschickten Menschen zum Küster bestellet / und denselben mit freyer Kost und Wohnung versehen hat / welcher denn auch seine Schule zu grossem Nutzen der Gemeine mit aller Treue und dexterität verwaltet. In den abgelegenen Theilen der Gemeine / da es ihnen sonst beschwerlich gewesen wäre / die Kinder zur Schulen zuschicken / hat man ihnen besondere Schulen angerichtet / und ihnen das Gute also gleichsam vor die Thür geleget. Es darff sich in Summa keiner beschweren / daß er seine Kinder nicht zur Schule schicken könne. Denn wenn er das Schul-Geld nicht hat / so stehet ihm die freye Schule offen / und krieget da das Kind dazu an Büchern / Pappier und sonsten was ihm nöthig ist. Welches abermals der Gemeinde / und Stadt und folglich auch dem Lande zu offenbarem Nutzen gereichet.
XV.
So mag dann auch niemand gedencken / daß man sich nur eine blosse Einbildung von so mancherley Nutzen mache / und in der That sich weder eine Hoffnung darzu / noch etwas reales da(80)\on zeige. Denn ob man zwar vernünfftiglich zuermessen hat / daß / wie man von einem Baum nicht in seinen ersten Jahren die völlige Frucht erwarten kann / also man auch diesen Anstalten / die erst vor ohngefehr sechs Jahren einen so schwachen Anfang gehabt / ihre Zeit lassen müsse / ihren reiffen und völligen Nutzen dem Lande zubringen; So hat doch GOtt bereits so manche Spur seines göttlichen Segens dabey blicken lassen / daß man wol zufrieden seyn kann / und keine Ursache hat aus solchen Erstlingen weniger als gesorget worden ist / zuhoffen; Zugeschweigen / daß / wo die gehörigen Mittel in rechter Ordnung gebrauchet werden / man mit gnugsamem Grunde den Erfolg vorher sagen kann. Wie könnte man sonst etwas Gutes anstellen? Jedoch will man damit nicht leugnen / daß das menschliche Verderben sich auch dabey offenbaren möchte / und manche Pflantze verderben und mißrathen könne. 25
25 Es folgt eine Aufzählung des „leiblichen Nutzens“, den die Stadt Halle durch den Bau, die Akzise, die Post usw. erlangt hat (§§ 16—18), und des Nutzens für die Provinz Magdeburg (§§ 19—21) (Fußstapfen, S. 113—120).
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