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II. Schriften zur kirchlichen Reform
was wahre Busse und Bekehrung sey / erfahren / und dahero die catenam totius negotii conversionis 3 nicht gewußt: Weswegen die Beicht-Formuln das Werck der Bekehrung offt so untereinander werffen / daß man nicht weiß / ob es von einem Wiedergebohrnen oder Unwiedergebohrnen gesagt. (X) Hierzu gehöret der Mißbrauch mit dem Beicht- und Communion-Büchlein / deren so viel heraus gegeben sind / daß man wol könnte eine Bibliothec davon machen: Aber gewiß / es sind die meisten / die sie geschrieben / selbst nicht bekehret gewesen / noch in der Krallt gestanden / darinnen sie hätten stehen sollen. So sollen sich auch ihre (10) Gebethe auff einen jeglichen schicken: Nun ist ja der Zustand der Menschen nicht einerley / sondern sehr unterschieden. Welcher Unterschied wohl beobachtet ist in einem Büchlein Johann Weimers genandt: Gründliche Anleitung zum Abendmahl für diejenige / so zur Beichte und Communion sich einstellen / in allerley Gebeih und nöthigen Erinnerungen bestehend / sammt einem Anhang von Gebeth.enA Und sind darinnen die Beicht-Kinder in 7. Classes eingetheilet; Da sonst in den gemeinen Beicht- und Communion-Büchern alles untereinander hingehet / welche denn die Leute / ehe sie beichten / oder zu dem Tische des HErrn treten / ohne Andacht durchlesen / sie schicken sich auff ihren Zu (TI j stand oder nicht / und hernach nicht wissen / was sie mehr thun sollen. Zwar sollen solche Bücher nicht alle schlechterdings verworffen werden: Doch muß man einen Selectum anstellen / und zuförderst selbst was Gutes im Hertzen haben. (XI) Wenn man den Leuten unter ihrer Beicht einredet / so klagen sie / man störe sie in ihrer Andacht: Das hat nehmlich die Meynung / sie möchten ihre Formuln vergessen. (XII) Werden die Leute durch solche Beicht-For- mul gestärcket in der Meynung vom opere operato, indem sie nur hingehen / dieselbe hersagen / und lassen den Pfarrer die Hand auff den Kopff legen / und meynen / damit wäre das Kerbholtz entzwey gebrochen / und so schneiden sie denn wieder auff ein frisches. (XIII) Hernach kommt darzu die Einbil(T2)dung / daß sie dencken / vor der Beichte wären sie noch nicht absolviret / sondern gebunden und gefesselt; aber in der Beicht / wenn der Pfarrer die Hand auff den Kopff legt / da würden erst die Sünden vergeben. Dahero verstehen sie das gantze Werck der Bekehrung nicht recht / was eigentlich sey die Wiedergebuhrt / der Stand der Gnaden / darinnen der Mensch beständig leben solle / der Stand der Rechtfertigung / daß es nehmlich ein continuus actus, nicht aber so ein interruptus seyn solle / darinnen alle viertel Jahre nur die Sünden vergeben werden. Die reception in der ersten Kirchen war gar ein anders. Wenn einer in äusserliche grobe Sünden vorher gefallen / und deßwegen von der Kirche in den Bann gethan und excludiret war / so ward er denn (13) hernach auff Besserung seines Lebens recipiret / und das hieß / daß er gelöset / und von der gantzen Kirche angenommen würde: Aber wenn nun der Mensch sonsten in einem rechten Zustande stehet / daß er sich ernstlich zu GOtt bekehret / und Ihn umb Vergebung seiner Sünden angeruffen hat / so muß er glauben / daß er sie auch vor der Beicht erhalten habe. (XIV) Ist auch das ein grosser Irrthum / daß / wenn den Leuten der Tod jetzt auff der Zunge sitzt / sie nun erst beichten / absolviret werden / und das H. Abendmahl empfangen wollen / und sehen im übrigen nicht drauff / ob der Grund gut / und ob eine wahre Wiedergebuhrt / Bekehrung und Verläugnung vorgangen sey. Da fallen sie denn würcklich eben auff das opus operatum, was sonst am Pabstthum
3 „Verkettung des ganzen Bekehrungsprozesses“.
1 Johann Weimer (1651—1704), Pfarrer in Schermke bei Magdeburg. Seine Schrift „Gründliche Anleitunge zur Rechten Andacht / Für Diejenigen / so zur Beichte und dem Heiligen Abendmahl / Sich einfinden [ in allerley Gebeten und anderen nöthigen Erinnerungen bestehend / samt einem Anhänge von der Tauffe“ erschien 1690 in Magdeburg.